Kant: AA XXIII, Vorarbeiten zu Die Metaphysik der ... , Seite 391 |
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01 | Wenn also die Befugnis über Gegenstände nach Willkühr zu verfügen | ||||||
02 | das Recht überhaupt heißt so wird die über seine eigene Person durch | ||||||
03 | das Recht der Menschheit in uns selbst eingeschränkt seyn welchem wir | ||||||
04 | keinen Abbruch thun dürfen und dessen Hochachtung nicht zur Tugendlehre | ||||||
05 | sondern zur Rechtslehre als bloße Einschränkende Bedingung gehört. | ||||||
06 | Die Tugendlehre hat aber außer daß sie aus Achtung für Pflicht | ||||||
07 | überhaupt pflichtmäßig zu handeln lehrt noch besondere Pflichten d. i. | ||||||
08 | sie gebietet eine Maxime der Handlungen die nicht durch Gesetze bestimmt | ||||||
09 | werden können weil sie nicht auf der Form der Gesetzmäßigkeit allein | ||||||
10 | beruhen, sondern dadurch der Willkühr (dem Willen) ein Zwek als Materie | ||||||
11 | d. i. Object zur Pflicht gemacht wird; dieser kan nun in uns oder | ||||||
12 | außer uns seyn. In uns kan kein Zweck uns zur Pflicht gemacht werden, | ||||||
13 | als das was Mittel ist zu Zwecken wozu es Pflicht ist zusammen zu stimmen, | ||||||
14 | (eigene Vollkommenheit) außer uns aber Glükseelichkeit. | ||||||
15 | Wenn eine Pflicht Verbindlichkeit wozu ist so ist der Imperativ | ||||||
16 | unbedingt daß aber eine Handlung Pflicht sey d. i. die Verbindlichkeit | ||||||
17 | ist entweder unbedingt oder bedingt: die erste unter dem Princip der | ||||||
18 | Freyheit die zweyte dem der Zweke mit beyden zusammen zu stimmen | ||||||
19 | in Ansehung der Form oder der Materie der Willkühr. | ||||||
20 | Dritte Seite |
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21 | Dieses giebt nun besondere nämlich Tugendpflichten. Das Princip derselben | ||||||
22 | kan nun eigentlich nicht Gesetz heißen; denn es gebietet nicht Handlungen | ||||||
23 | deren Maxime allgemein gesetzgebend seyn kann sondern läßt | ||||||
24 | sie unbestimmt gebietet dagegen die Maxime einer gewissen Art Handlungen. | ||||||
25 | Diese sind nicht auf der formalen Bedingung aller Pflichten | ||||||
26 | (als welche allein nothwendig ist) nämlich der Freyheit nach allgemeinen | ||||||
27 | Gesetzen allein gegründet. Also kan ihr Princip nur im Allgemeinen | ||||||
28 | nicht praecise die Handlungen bestimmen und die Nöthigung die in jeder | ||||||
29 | Pflicht angetroffen werden muß geht nur die Denkungsart (Maxime) | ||||||
30 | an dabey der Willkühr ein Spielraum überlassen bleibt wenn sie nur | ||||||
31 | nicht die Denkungsart und das Princip derselben specifisch verändert. | ||||||
32 | Eine solche Maxime die nichts in Ansehung der Handlungen (der Art und | ||||||
33 | dem Grade nach) bestimmt ist eine Maxime der Zweke und zwar als | ||||||
34 | Pflichtmaxime solcher Zweke die sich vorzusetzen an sich selbst Pflicht | ||||||
35 | ist folglich nicht eigene Glükseeligkeit. Also Tauglichkeit seiner Person | ||||||
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