Kant: AA XXIII, Vorarbeiten zu Die Metaphysik der ... , Seite 376 |
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01 | Lust und Unlust machen nach Aristipp das einzige Reale unserer | ||||||
02 | Vorstellungen aus. Alles übrige ist bloße Form des Verhaltens | ||||||
03 | LBl E 3 R II 6-9 |
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04 | Erste Seite |
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05 | Das Princip der Moral ist |
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06 | daß die Maxime zur allgemeinen Gesetzgebung tauge. |
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07 | 1. daß sie als Maxime der Willkühr Gesetz sey | ||||||
08 | 2. daß sie als Maxime des Willens vermittelst ihrer wollen kann | ||||||
09 | sie solle ein allgemeines Gesetz seyn, welches weniger und nicht nothwendigkeit | ||||||
10 | in der Bestimmung der Art und des Grads der Handlung ist. | ||||||
11 | a. für mich selbst allgemein in Ansehung aller Handlungen | ||||||
12 | b. allgemein für jedermann gegen einander ethic und ius | ||||||
13 | Oder besser. A als Princip der Freyheit für mich und Andere | ||||||
14 | (Maxime der Willkühr) B als Princip der Zwecke für mich allein (Maxime | ||||||
15 | des Willens.) | ||||||
16 | 1. Rechtslehre - Maxime der Willkühr als freyer denn so kann | ||||||
17 | sie nur Gesetze haben in Verhältnis der Menschen gegen einander. | ||||||
18 | 2. Tugendlehre - Maxime des Willens als zweckmäßigen Willens | ||||||
19 | die nur für mich (in Beziehung auf innere oder äußere Handlungen) | ||||||
20 | gilt: denn einen Zweck kann ich nur mir nicht Anderen vorschreiben. | ||||||
21 | Alle Pflichtprincipien gehen entweder blos auf Pflicht, was auch | ||||||
22 | die Triebfeder der Handlungen seyn mag, oder sie gehen auch auf Pflicht | ||||||
23 | als Triebfeder folglich darauf daß der nöthigende Grund in uns selbst | ||||||
24 | seyn müsse. Die erste gehen auf rechts=, die zweyte auf Tugendpflichten. | ||||||
25 | In den ersteren kann die Willkühr anderer für die Meinige bestimmend | ||||||
26 | seyn in den zweyten kan nur meine eigene den Bestimmungsgrund | ||||||
27 | enthalten (ius et ethica) | ||||||
28 | Die Maxime Meiner Willkühr kan nun als zugleich allgemein | ||||||
29 | gesetzgebend gedacht werden oder blos mein Wille dadurch ich die | ||||||
30 | Maxime für mich selbst bestimme so zu handeln welche auch für jedermann | ||||||
31 | gilt ohne seine Freyheit einzuschränken, folglich als bloß gesetzlicher aber | ||||||
32 | nicht durch diesen meinen Willen anderen gesetzgebender Willen: Das | ||||||
33 | in mir und Anderen was der innere zufällige Grund einer mit der | ||||||
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