Kant: AA XXIII, VII. Lose Blätter zum ... , Seite 370

   
         
 

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  01 würde den Ehrenpunct des Weiblichen die Achtung aber für die öffentliche    
  02 Meynung ohne welche das Männliche als ein solches im gemeinen    
  03 Wesen betrachtet seinen freywillig angenommenen Werth verlieren    
  04 würde den Männlichen Ehrenpunct ausmachen - die Kriegsehre und    
  05 der Zucht u. Ehrbarkeit enthalten die zwey Ehrenpuncte - Sich nicht    
  06 vor dem Tod zu fürchten und sich mit Gefahr desselben selbst Satisfaction    
  07 zu nehmen gehört zur Kriegsehre so wie alles eher als die    
  08 Meynung der Keuschheit zu verlieren zum Weiblichen Ehrenpunct -    
  09 Der Kriegsmann mag seine Gläubiger unbezahlt lassen seines Freundes    
  10 Weib oder Tochter verführen u. s. w. das trifft nicht seinen Ehrenpunct    
  11 denn seine Classe leidet im Wesentlichen ihrer Bestimmung dadurch    
  12 keinen Abbruch. Eben so in der Ehe Galanterie treiben trift    
  13 noch nicht den Weiblichen Ehrenpunct denn diese Classe leidet dadurch    
  14 nicht in ihren Wesentlichen Absichten nämlich sich nicht wohlfeileren    
  15 Kaufs als unter Bedingung der Ehe wegzugeben. Adlicher - Edler:    
  16 Duell - Um Ehre muß sich ein jeder selbst verdient gemacht haben:    
  17 Sie kann nicht anerben wohl aber Eigenthum welches aber eigentlich    
  18 keine persönliche Ehre erwirbt. Gewalt kan dem Oberhaupt des    
  19 Staats anerben aber keine Unterthanen. Sonst haben diese ihre    
  20 Mursas welche als Unterthanen des Chans    
         
         
     

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