Kant: AA XXIII, VII. Lose Blätter zum ... , Seite 366

   
         
 

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  01 ist nicht etwa die der Treue in Haltung des ehelichen Gelübdes sondern    
  02 eine Zunftehre - Die Ehre der Zunft zu verletzen indem man durch    
  03 sein Beyspiel anderen an seinen rechten etwas vergiebt. Die Zunftehre    
  04 der letzteren wird verrathen wenn man es offenbar werden läßt    
  05 daß man das Geschlecht auch ohne Ehe zu seiner Absicht haben kan    
  06 (Hume) so wie die erstere daß man für Geld sein Leben aufs Spiel    
  07 setzen kan welches verächtlich ist und sehr am wahren Muth zweifeln    
  08 läßt. Daher ist das Duell auch eigentlich da entsprungen da der Sold    
  09 allein kein Bewegungsgrund und doch auch kein eigentlicher Zwang    
  10 war. Sich für Geld mit anderen zu balgen ist niederträchtig. Aber daß    
  11 wer Muth hat sich die Rechte der Staaten gegen andere (nicht blos    
  12 seines Vaterlandes) zu vertheidigen anheischig macht kan als bloße    
  13 Ehrensache angesehen werden selbst wenn man in andere Dienste    
  14 nur nicht gegen sein Vaterland geht. Wenn sich findet daß er nicht    
  15 Muth hat so setzt er alle andere in Verdacht daß sie blos ums Geld    
  16 willen ihre Haut verkaufen. Dadurch allein ist es erlaubt daß der    
  17 Soldatenstand ein Gewerbe und zwar edles Gewerbe werde.    
         
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Zweite Seite

   
         
  19 Die Befugnis der Selbstrache vorausgesetzt ist die der occidentalen    
  20 Völker viel edler als die der Araber aber doch der Absicht nach ungereimter.    
  21 Denn was das erste betrift so giebt man seinem Gegentheil    
  22 Freyheit sich zu vertheidigen und setzt sich in Gefahr statt der Genugthuung    
  23 aufs neue beschädigt zu werden. Es scheint also nicht so wohl    
  24 die Rache als blos die Ehre wegen des Vorwurfs der Feigheit zu    
  25 erhalten die Absicht zu seyn. Orientalische Völker rächen sich.    
         
  26 Die Kriegsehrliebe und die des Duellanten ist nicht einerley.    
  27 Die letzte setzt die erstere Voraus. Zu der ersteren wird erfodert    
  28 daß er sich als frey betrachtet dem Staat im Kriege zu dienen aber    
  29 nicht zweytens als einen der durch bloßen Gewinn dazu nicht würde    
  30 bewogen werden (folglich für sich hinreichend zu leben hat) drittens daß    
  31 er dadurch zu einem Stande gehöre der einen Vorzug vor allen anderen    
  32 hat weil auf ihm die Hülfe in der Noth beruht. Das ist der wahre    
  33 Grund des Adels: daß dieser unter den angeführten Bedingungen zum    
  34 Befehlen eine Stimmung erhalte auch eine gewisse vorzügliche Cultur    
  35 vornehmlich so fern er zusammenhält das ist nur die zufällige Folge    
  36 und kan gar nicht hinreichen um einen solchen Stand nöthig zu finden.    
         
         
     

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