Kant: AA XXIII, VI. Vorarbeiten zum Anhang ... , Seite 359 |
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01 | die Einschränkung der äußeren Freyheit auf die Bedingung der Einstimmung | ||||||
02 | mit jedermanns Freyheit gründet hier einen Pflichtbegrif nach | ||||||
03 | äußeren Gesetzen, durch die ausgemacht werden soll ob der Vertrag der | ||||||
04 | Geschlechtsvermischung ein Sachenrecht oder ein blos persönliches oder | ||||||
05 | beydes vereinigt in einem und demselben Act begründe. Das erstere für | ||||||
06 | sich allein wiederspricht sich selbst denn der Mensch ist keine Sache. Das | ||||||
07 | zweyte ist hier nicht der Fall. | ||||||
08 | Wie sind synthetische Sätze des Übersinnlichen |
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09 | möglich? |
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10 | Als regulative Principien der practischen Vernunft. Die des Sinnlichen | ||||||
11 | als constitutive Begriffe der theoretischen. | ||||||
12 | Es kann jemand von einem andern durch eine That lädirt werden | ||||||
13 | wenn er gleich seine Einwilligung dazu gegeben hat. Denn indem er | ||||||
14 | diese gegen sich nicht hat einräumen sollen so ist die Menschheit in seiner | ||||||
15 | Person lädirt worden (weil er wieder ein Gesetz gehandelt hat welches | ||||||
16 | unbedingte Allgemeinheit enthält). Die Menschheit in seiner Person ist die | ||||||
17 | Persönlichkeit nicht blos als Sache gebraucht werden zu sollen vornehmlich | ||||||
18 | nicht genossen zu werden welches läsio enormis ist. Daher die | ||||||
19 | Schaam der Menschheit unwürdig turpitudo naturalium Der Mensch | ||||||
20 | schämt sich seiner Thierheit in der Begattung er verbirgt ihren Actus und | ||||||
21 | kan nur durch ein pactum der Coalition in eine moralische Person die | ||||||
22 | wechselseitig gleiche Pflichten und Rechte hat ein rechtlicher Mensch seyn. | ||||||
23 | Ehe wechselseitiger Gebrauch des Geschlechts. | ||||||
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