Kant: AA XXIII, VI. Vorarbeiten zum Anhang ... , Seite 357 |
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01 | LBl F 22 R II 367-370 |
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02 | Erste Seite |
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03 | Natur u. Freyheit. Bey beyden Erkentnis a priori. Mathematisches | ||||||
04 | und dynamisches Vernunftvermögen im Sinnlichen und Übersinnlichen. | ||||||
05 | (Wieder den idealism.) Ob wir wohl Dinge als zugleich existirend | ||||||
06 | denken könnten wenn sie blos das was in uns und in unserm Gemüth ist | ||||||
07 | repräsentirten. Die Gedanken in mir sind nicht zugleich. | ||||||
08 | (Schlettwein u. Hufeland) Vom consequenten des catholischen | ||||||
09 | religionsbegrifs. Vom Prediger Coste in Ansehung der Verbindlichkeit | ||||||
10 | in der Bibel nachzuforschen. | ||||||
11 | Daß es Erbkönige geben könne u. zwar bey einer guten Regierung | ||||||
12 | zeigt die Erfahrung - daß es zahlreichen Erbadel u. Majorate geben könne | ||||||
13 | ist schon schwieriger. Aber ein Erbprofessor kann nicht statuirt werden. | ||||||
14 | Oder auch immer überlieferte Religionsvorzüge u. Rechte. In allen | ||||||
15 | Handlungen wodurch ein Mensch Gebrauch von einem andern Menschen | ||||||
16 | macht zieht er sich auch Pflichten zu ohne die er die Befugnis nicht haben | ||||||
17 | würde. | ||||||
18 | Das Zeugungsvermögen des Menschen ist das Vermögen desselben | ||||||
19 | mit einem Menschen des andern Geschlechts eine Person in die Welt zu | ||||||
20 | setzen. Das Mittel dazu oder der Act wodurch diese Wirkung geschehen | ||||||
21 | kann ist die fleischliche Vermischung beyder. Nun ist Person ein Wesen | ||||||
22 | gegen welches jeder andere Mensch Pflichten hat. Also ist diese Vermischung | ||||||
23 | (Begattung genannt) eine Handlung wodurch es der Person | ||||||
24 | welche sich diese erlaubt obliegt auf mögliche Pflichten gefaßt zu seyn. | ||||||
25 | Diese aber wäre die gegen ein Kind was daraus erzeugt werden könnte | ||||||
26 | und zu dessen Erhaltung sich beyde gleich verbindlich machen auf den Fall | ||||||
27 | daß diese Wirkung sich zutrüge. Und obgleich diese wegen des Alters oder | ||||||
28 | der Gebrechlichkeit eines Theils beyder nicht zu vermuthen seyn möchte | ||||||
29 | so ist doch der allgemeine Begrif der Persönlichkeit hinreichend zu einem | ||||||
30 | Gesetze welches blos die Idee von beyden Geschlechtern nach dem Naturzwecke | ||||||
31 | zum Grunde hat welcher allgemein ist und mit dem zusammenzustimmen | ||||||
32 | (ihm nicht zu wiederstreiten) ein allgemeines Gesetz ist | ||||||
33 | Das stimmt auch mit meiner vorigen Beweisart völlig überein | ||||||
34 | daß der fleischliche Genuß einer Person die Behandlung derselben als | ||||||
35 | einer Sache also Abwürdigung unter die Menschheit seyn würde alsdann | ||||||
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