Kant: AA XXIII, VI. Vorarbeiten zum Anhang ... , Seite 357

   
         
 

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LBl F 22 R II 367-370

   
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  03 Natur u. Freyheit. Bey beyden Erkentnis a priori. Mathematisches    
  04 und dynamisches Vernunftvermögen im Sinnlichen und Übersinnlichen.    
         
  05 (Wieder den idealism.) Ob wir wohl Dinge als zugleich existirend    
  06 denken könnten wenn sie blos das was in uns und in unserm Gemüth ist    
  07 repräsentirten. Die Gedanken in mir sind nicht zugleich.    
         
  08 (Schlettwein u. Hufeland) Vom consequenten des catholischen    
  09 religionsbegrifs. Vom Prediger Coste in Ansehung der Verbindlichkeit    
  10 in der Bibel nachzuforschen.    
         
  11 Daß es Erbkönige geben könne u. zwar bey einer guten Regierung    
  12 zeigt die Erfahrung - daß es zahlreichen Erbadel u. Majorate geben könne    
  13 ist schon schwieriger. Aber ein Erbprofessor kann nicht statuirt werden.    
  14 Oder auch immer überlieferte Religionsvorzüge u. Rechte. In allen    
  15 Handlungen wodurch ein Mensch Gebrauch von einem andern Menschen    
  16 macht zieht er sich auch Pflichten zu ohne die er die Befugnis nicht haben    
  17 würde.    
         
         
  18 Das Zeugungsvermögen des Menschen ist das Vermögen desselben    
  19 mit einem Menschen des andern Geschlechts eine Person in die Welt zu    
  20 setzen. Das Mittel dazu oder der Act wodurch diese Wirkung geschehen    
  21 kann ist die fleischliche Vermischung beyder. Nun ist Person ein Wesen    
  22 gegen welches jeder andere Mensch Pflichten hat. Also ist diese Vermischung    
  23 (Begattung genannt) eine Handlung wodurch es der Person    
  24 welche sich diese erlaubt obliegt auf mögliche Pflichten gefaßt zu seyn.    
  25 Diese aber wäre die gegen ein Kind was daraus erzeugt werden könnte    
  26 und zu dessen Erhaltung sich beyde gleich verbindlich machen auf den Fall    
  27 daß diese Wirkung sich zutrüge. Und obgleich diese wegen des Alters oder    
  28 der Gebrechlichkeit eines Theils beyder nicht zu vermuthen seyn möchte    
  29 so ist doch der allgemeine Begrif der Persönlichkeit hinreichend zu einem    
  30 Gesetze welches blos die Idee von beyden Geschlechtern nach dem Naturzwecke    
  31 zum Grunde hat welcher allgemein ist und mit dem zusammenzustimmen    
  32 (ihm nicht zu wiederstreiten) ein allgemeines Gesetz ist    
         
  33 Das stimmt auch mit meiner vorigen Beweisart völlig überein    
  34 daß der fleischliche Genuß einer Person die Behandlung derselben als    
  35 einer Sache also Abwürdigung unter die Menschheit seyn würde alsdann    
         
     

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