Kant: AA XXIII, Vorarbeiten zum ... , Seite 334 |
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01 | wovon ich nach Belieben gebrauch machen kan. Dieses Object | ||||||
02 | wäre aber alsdann mein wenn ich auch ohne es physisch zu besitzen dennoch | ||||||
03 | davon durch meine bloße Willkühr Anderer abhalten kann - Setzet nun es | ||||||
04 | wäre nicht möglich etwas außer mir als das Meine zu haben so könnte ich | ||||||
05 | keinen Anderen durch meine bloße Willkühr vom Gebrauch der Sache | ||||||
06 | abhalten der andere aber umgekehrt mich auch nicht (wegen des Freyheitsgesetzes | ||||||
07 | mit jedermanns Freyheit zusammenzustimmen). Wenn ich | ||||||
08 | aber nicht andere vom Objecte meiner Willkühr abhalten kann und diese | ||||||
09 | von eben demselben durch ihre bloße Willkühr mich auch nicht so ist zwischen | ||||||
10 | Uns in Ansehung äußerer Objecte kein Rechtsverhältnis oder der | ||||||
11 | Gegenstand ist nach Rechtsprincipien kein Object meiner Willkühr d. i. | ||||||
12 | die Freyheit hebt den äußeren Gebrauch der Willkühr völlig auf | ||||||
13 | Setzet es sey nicht möglich so wäre es nicht nach Naturgesetzen unmöglich | ||||||
14 | denn es ist ein Gegenstand der Willkühr der also in meiner Gewalt | ||||||
15 | ist also nur nach Freyheitsgesetzen, nämlich dem der Einstimung der Freyheit | ||||||
16 | mit der Freyheit von jedermann. Dieses wiederstreitet aber gerade | ||||||
17 | der Freyheit im Gebrauche einer sache außer mir weil anderer Freyheit | ||||||
18 | sowohl meine wie die meinige die Willkühr der Freyheit anderer vom | ||||||
19 | Gebrauch des Gegenstandes abhält - Summa der Vernunftbegrif von | ||||||
20 | der Freyheit mit dem Begriffe der Willkühr in Ansehung äußerer in | ||||||
21 | ihrer Gewalt stehender Objecte macht den Begrif von einem Rechtsbegrif | ||||||
22 | des Besitzes eines solchen Objects nothwendig. | ||||||
23 | LBl F 18 R II 346-354 |
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24 | Erste Seite |
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25 | Von der Möglichkeit Etwas außer sich |
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26 | als das Seine zu haben. |
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27 | Das Meine ist dasjenige dessen Veränderung meine Veränderung ist. | ||||||
28 | Das physisch Meine (in Raum und Zeit) ist das was zu der empirischen | ||||||
29 | Bestimmung meines Daseyns gehört. Dieses Mein ist innerlich wenn es | ||||||
30 | blos zu meiner Bestimmung in der Zeit gehört; äußerlich wenn es außer | ||||||
31 | mir aber doch mit mir so verbunden ist daß seine Veränderung zugleich | ||||||
32 | meine Veränderung ist. Rechtlich mein ist dasjenige Object meiner | ||||||
33 | Willkühr wovon auch als Object der Willkühr anderer betrachtet ich | ||||||
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