Kant: AA XXIII, Vorarbeiten zum ... , Seite 329 |
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01 | lben sonicht den 13ten welcher ein blos ethisches Princip ist und aufs | ||||||
02 | ... | ||||||
03 | noch das im § 14 der der oberste Zwek in der allgemeinen | ||||||
04 | Vollkommenheit aller | ||||||
05 | ... | ||||||
06 | t. Das Gesetz No. 1. § 20 ist nicht das princip des Rechts | ||||||
07 | (sondern die Freyheit) | ||||||
08 | ... | ||||||
09 | Mit dem letzten allein besteht § 21. | ||||||
10 | LBl E 71 R II 247 |
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11 | Zweite Seite |
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12 | Mein u. Dein |
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13 | 1. wozu ist erstlich ein Besitz nothwendig; 2 das außer zu besitzen | ||||||
14 | ein Besitz ohne Inhabung 3. in Ansehung der Sachen ein Besitz vor | ||||||
15 | allem rechtlichen actus d. i. ein natürlicher durch sein bloßes Daseyn | ||||||
16 | da er in dem Raum enthalten ist den er besitzt. | ||||||
17 | Analytische Rechtsgesetze sind die wo das Mein u. Dein nur | ||||||
18 | auf den physischen Besitz eingeschränkt. Synthetische aber wo es | ||||||
19 | über denselben ausgedehnt wird. Die letztere könne nur durch die | ||||||
20 | Sicherheit die die äußere gesetzliche Verfassung giebt verbindend seyn | ||||||
21 | also der gemeinschaftliche Wille a priori | ||||||
22 | LBl E 73 R II 250-253 |
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23 | Erste Seite |
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24 | Das Recht als bloße Form betrachtet ist von dem Recht als Sache | ||||||
25 | dergleichen es mehrere geben kann zu unterscheiden. | ||||||
26 | Ein Recht ist ein Object des Besitzes einer Sache oder des Bestimmungsgrundes | ||||||
27 | der Kräfte eines andern zur That oder einer andern | ||||||
28 | Person. | ||||||
29 | Der Besitz kann intellectuel oder auch sinnlich bestimmter Besitz | ||||||
30 | seyn. | ||||||
31 | Der intellectuelle Besitz steht unter keinen Bedingungen von Zeit | ||||||
32 | und Raum enthält aber die Regel für den letztern (den sinnlichen). | ||||||
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