Kant: AA XXIII, Vorarbeiten zum ... , Seite 310

   
         
 

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  01 (res nullius vsus) werden (denn es bliebe alsdann nur die Befugnis des    
  02 Subjects übrig sich seiner ihm selbst inhärirenden Bestimmungen ausschlieslich    
  03 zu bedienen) Weil aber in dem Verhältnis darin dieses gegen    
  04 äußere Objecte steht die innere Bestimmungen auch von äußern Dingen    
  05 abhängen und ohne dieselbe nicht existiren könnten so würde es Recht    
  06 seyn jedermann zu hindern die innere Bestimmungen zu haben ohne die    
  07 er doch sich auch seiner selbst nach dem Princip der Freyheit nicht bedienen    
  08 kan, d. i. die Abhängigkeit des freyen Gebrauchs äußerer Gegenstände    
  09 vom physischen Besitz hebt zugleich das angebohrne Recht aus dem Besitze    
  10 seiner selbst auf oder die Willkühr beraubt sich selbst ihres angebohrnen    
  11 Rechts welches sich wiederspricht.    
         
  12 Denn nehmet an es könne kein Mein oder Dein außer uns geben    
  13 ob es zwar Gegenstände der Willkühr außer uns giebt so würde es erlaubt    
  14 seyn jedermann am Gebrauche eines Gegenstandes außer ihm zu wiederstehen    
  15 gleichwohl aber unerlaubt ihn an dem Gebrauche derjenigen Bestimmungen    
  16 seiner selbst die doch von jenen äußern Gegenständen abhängen    
  17 zu hindern indem nämlich jedermann die Befugnis haben würde    
  18 zu machen daß er diese Bestimmungen gar nicht habe. Da nun das Recht    
  19 mich meiner selbst und aller inneren Bestimmungen darinn ich von Gegenständen    
  20 meiner Willkühr im äußeren Verhältnisse natürlicher Weise abhängig    
  21 bin ausschlieslich zu bedienen mithin jene als zum möglichen    
  22 Mein und Dein zu zählen ein angebohrnes Recht ist so wird der Grundsatz    
  23 welcher das Mein und Dein außer uns aufhebt dem angebohrnen    
  24 Rechte rechtlichen Abbruch thun welches sich wiederspricht    
         
  25 § 4.    
         
  26

Dritter Satz.

   
  27 Es muß einen blos rechtlichen Besitz der Gegenstände der Willkühr    
  28 außer uns geben.    
         
  29 Dieser ist bloß der Schlussatz aus den zwey vorigen als Vordersätzen.    
         
  31 Anmerkung Dieser dritte Satz ist ein synthetischer Satz a priori von    
  32 dessen Möglichkeit wir nachher reden wollen. - Es verdient aber wohl    
  33 bemerkt zu werden daß er viel Analogisches mit dem vom Realism äußerer    
  34 Wahrnehmungen (der wieder den psychologischen Idealism gerichtet ist)    
  35 an sich habe. Denn so wie der Beweis des letztern darauf beruht daß    
  36 wir unseres eigenen Daseyns als empirisch in der Zeit bestimmt uns nicht    
         
     

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