Kant: AA XXIII, Vorarbeiten zum ... , Seite 296 |
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01 | Synthetischer Grundsatz der Willkühr eines jeden daß durch | ||||||
02 | dieselbe einer den andern dahin einschränke daß nicht der Gebrauch des | ||||||
03 | Brauchbaren dadurch nach allgemeinen Gesetzen aufgehoben werde. | ||||||
04 | Wie ist eine sich über den Selbstbesitz erweiternde Willkühr (da | ||||||
05 | doch der Freyheit unmittelbar keine Eintrag geschieht e. g. im Besitz | ||||||
06 | einer Sache mit Ausschließung anderer oder eines andern Versprechens | ||||||
07 | als Besitz der Willkühr anderer) möglich? | ||||||
08 | Wenn wir Zeit und Raum weglassen, so bleibt noch ein Verhältnis | ||||||
09 | der Willkühr zu einander (unmittelbar oder vermittelst der Sachen) | ||||||
10 | nach Gesetzen der Freyheit übrig; denn dadurch kann zuerst ein Verhältnis | ||||||
11 | der Willkühr eines jeden zur Willkühr anderer gedacht werden | ||||||
12 | dieses Verhältnis aber kan nicht erkannt werden ohne unter Voraussetzung | ||||||
13 | einer Anschauung worin es physisch gegeben werden kan d. i. in | ||||||
14 | Raum u. Zeit. Also Kräfte nach Gesetzen der Freyheit äußerlich unter | ||||||
15 | und gegeneinander ausgeübt. - Betrachte ich diese Handlung blos nach | ||||||
16 | Gesetzen der Freyheit so kan kein andrer als analytischer Wiederstreit | ||||||
17 | (der Afficirung der Personen) statt finden. Im Raum aber oder der Zeit | ||||||
18 | allein keine Afficirung der Freyheit. In beyden zusammen | ||||||
19 | Zweite Seite |
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20 | Freyheit u. Willkühr (die letztere in Raum und Zeit) giebt zuerst Principien | ||||||
21 | a priori der Erweiterung der Willkühr über die Willkühr anderer | ||||||
22 | in Ansehung des Gebrauchs brauchbarer Dinge denn da kann nach den | ||||||
23 | Bedingungen von Raum u. Zeit allererst ein Wiederstreit entspringen. | ||||||
24 | Es ist kein solches Verhältnis der Willkühr zur Willkühr anderer dadurch | ||||||
25 | sie wenn alles nach bloßen Gesetzen der Freyheit sich bestimmte | ||||||
26 | einander wiederstreiten oder bestimmen könnte in Ansehung des Besitzes | ||||||
27 | eines Objects ohne durch Vereinigung der Willkühr erstlich | ||||||
28 | potentiale (und dadurch allgemeine) oder actuale (und darum besondere) | ||||||
29 | Vereinigung Die erste bedeutet: es muß möglich seyn daß nach | ||||||
30 | meinen Grundsätzen sich meine Willkühr mit anderer ihrer über den Besitz | ||||||
31 | der Objecte vereinige; die zweyte eine solche Vereinigung muß wirklich | ||||||
32 | seyn. | ||||||
33 | Denn die Zusammensetzung kann niemand durch apprehension | ||||||
34 | oder Sinn erkennen sondern so fern er die Vorstellung des Zusammengesetzten | ||||||
35 | durch seine eigene Verbindung macht. Eben das ist bey dem | ||||||
36 | Verhältnisse freyer Wesen als solcher wodurch sie in Verbindung kommen | ||||||
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