Kant: AA XXIII, III. Vorarbeiten zur Einleitung in die ... , Seite 257 |
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01 | Vernunft im Menschen will diese oder jene Art zu handeln indessen | ||||||
02 | daß doch der Mensch der das Gegentheil thut dieses nicht will d. i. in der | ||||||
03 | Ausübung jenes Princip verlassen und sich ein anderes (als zu seiner | ||||||
04 | Maxime) machen kann. - Rechtsgesetz (lex iuridica) ist das was als aus | ||||||
05 | der Willkühr eines anderen Gesetzgebers entsprungen angesehen werden | ||||||
06 | kann. | ||||||
07 | Durch welche Handlung wird ein intellectueller Besitz möglich? - | ||||||
08 | durch die physische der Besitznehmung und die Vereinigung des Willens | ||||||
09 | des Besitznehmers mit dem gemeinsamen Willen in welchem der Besitz | ||||||
10 | bleibt wenn die Inhabung gleich aufhört. | ||||||
11 | LBl E 29 R II 109-114 |
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12 | Erste Seite |
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13 | Das Recht als Befugnis betrachtet geht als etwas was allgemein | ||||||
14 | nur eines seyn kann als unabhängig von der Verpflichtung blos auf | ||||||
15 | die Freyheit der Willkühr etc.. Ein Recht auf Nahrungsmittel - | ||||||
16 | durch Vertrag zu erwerben aber dergleichen es mehrere giebt ist ein | ||||||
17 | Object der Willkühr so wie jenes eine bloße Form derselben. - Durch | ||||||
18 | das erstere handelt er nur nicht wieder irgend eine Pflicht (vielleicht | ||||||
19 | weil ihm keine obliegt z. B. gegen Gott) durch das andere verpflichtet | ||||||
20 | er Andere als Gott verpflichtet die Unterthanen zum Gehorsam gegen | ||||||
21 | die Obrigkeit zum Wohlthun etc. | ||||||
22 | Der categorische Imperativ: handle nach der Maxime der Übereinstimmung | ||||||
23 | deiner Freyheit mit der von jedermann nach allgemeinem | ||||||
24 | Gesetze, läßt es unbestimmt welchen Zweck der Mensch habe - der aber | ||||||
25 | handle so daß du wollen kanst Deine Maxime solle ein allgemeines | ||||||
26 | Gesetz werden ist ein Imperativ der sich auf einen Zweck bezieht den | ||||||
27 | wir haben oder uns setzen sollen. | ||||||
28 | Das Princip des Rechts der Menschheit ist absolut und ohne | ||||||
29 | Subject das der Menschen bedingt weil da das erstere der homo noumenon | ||||||
30 | ist von dem es keine empirische Bestimmungen giebt es blos formal | ||||||
31 | ist. Das zweyte dagegen empirisch bedingt oder vielmehr bestimmt ist. | ||||||
32 | Ethik ist die Sittenlehre welche das Gesetz der Übereinstimmung | ||||||
33 | des Willens mit dem Zweck desselben so fern er als allgemein betrachtet | ||||||
34 | wird enthält - daher die latitudo. | ||||||
35 | Die beste Regierungsform ist nicht die worinn es am beqvemsten | ||||||
36 | ist zu leben (Eudämonie) sondern worinn dem Bürger sein Recht am | ||||||
37 | meisten gesichert ist. | ||||||
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