Kant: AA XXIII, III. Vorarbeiten zur Einleitung in die ... , Seite 257

   
         
 

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  01 Vernunft im Menschen will diese oder jene Art zu handeln indessen    
  02 daß doch der Mensch der das Gegentheil thut dieses nicht will d. i. in der    
  03 Ausübung jenes Princip verlassen und sich ein anderes (als zu seiner    
  04 Maxime) machen kann. - Rechtsgesetz (lex iuridica) ist das was als aus    
  05 der Willkühr eines anderen Gesetzgebers entsprungen angesehen werden    
  06 kann.    
         
  07 Durch welche Handlung wird ein intellectueller Besitz möglich? -    
  08 durch die physische der Besitznehmung und die Vereinigung des Willens    
  09 des Besitznehmers mit dem gemeinsamen Willen in welchem der Besitz    
  10 bleibt wenn die Inhabung gleich aufhört.    
         
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LBl E 29 R II 109-114

   
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  13 Das Recht als Befugnis betrachtet geht als etwas was allgemein    
  14 nur eines seyn kann als unabhängig von der Verpflichtung blos auf    
  15 die Freyheit der Willkühr etc.. Ein Recht auf Nahrungsmittel -    
  16 durch Vertrag zu erwerben aber dergleichen es mehrere giebt ist ein    
  17 Object der Willkühr so wie jenes eine bloße Form derselben. - Durch    
  18 das erstere handelt er nur nicht wieder irgend eine Pflicht (vielleicht    
  19 weil ihm keine obliegt z. B. gegen Gott) durch das andere verpflichtet    
  20 er Andere als Gott verpflichtet die Unterthanen zum Gehorsam gegen    
  21 die Obrigkeit zum Wohlthun etc.    
         
  22 Der categorische Imperativ: handle nach der Maxime der Übereinstimmung    
  23 deiner Freyheit mit der von jedermann nach allgemeinem    
  24 Gesetze, läßt es unbestimmt welchen Zweck der Mensch habe - der aber    
  25 handle so daß du wollen kanst Deine Maxime solle ein allgemeines    
  26 Gesetz werden ist ein Imperativ der sich auf einen Zweck bezieht den    
  27 wir haben oder uns setzen sollen.    
         
  28 Das Princip des Rechts der Menschheit ist absolut und ohne    
  29 Subject das der Menschen bedingt weil da das erstere der homo noumenon    
  30 ist von dem es keine empirische Bestimmungen giebt es blos formal    
  31 ist. Das zweyte dagegen empirisch bedingt oder vielmehr bestimmt ist.    
         
  32 Ethik ist die Sittenlehre welche das Gesetz der Übereinstimmung    
  33 des Willens mit dem Zweck desselben so fern er als allgemein betrachtet    
  34 wird enthält - daher die latitudo.    
         
         
  35 Die beste Regierungsform ist nicht die worinn es am beqvemsten    
  36 ist zu leben (Eudämonie) sondern worinn dem Bürger sein Recht am    
  37 meisten gesichert ist.    
         
         
     

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