Kant: AA XXIII, III. Vorarbeiten zur Einleitung in die ... , Seite 255 |
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01 | LBl D 7 R I 202-203 |
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02 | Von der Schwierigkeit die Regel nicht sowohl des Rechts als der | ||||||
03 | Sicherung seiner Rechte für Staaten bestimmt zu geben ist beynahe | ||||||
04 | unüberwindlich. Wäre man sicher wegen Erwiederung der Gerechtigkeit | ||||||
05 | so würde Alles bestimmt seyn. Aber diese Unsicherheit die gleichsam | ||||||
06 | vertragsmäßig ist macht daß in einem solchen Stande der Ungerechtigkeit | ||||||
07 | keine Regel übrig bleibt als die sein Verfahren so einzurichten daß daraus | ||||||
08 | ein wechselseitiges Vertrauen entspringen könne und eine allgemeine | ||||||
09 | Mentalverbindung es zu erhalten gleich als ob es ein status im Gegensatz | ||||||
10 | gegen status civilis wäre | ||||||
11 | Das Nothrecht entspringt nicht aus der physischen Noth sondern | ||||||
12 | der moralischen Nothwendigkeit die einer größeren nachstehen muß | ||||||
13 | z. B. Eltern umkommen zu lassen um seine Kinder zu erhalten. Der | ||||||
14 | Staat kan keinen zwingen glücklich zu seyn oder Andere glücklich zu machen | ||||||
15 | sondern muß jedermanns Freyheit sichern. Daraus folgt daß weil alle | ||||||
16 | Staatsverfassung nichts anderes als der Zustand eines wechselseitigen | ||||||
17 | Gesetzmäßigen Zwanges der Bürger ist den nur der souverain ausübt | ||||||
18 | das Princip der Staatsverfassung nicht die Glückseligkeit der Bürger | ||||||
19 | sondern diese nur allenfals Mittel zu dem eigentlichen Zwecke seyn könne. | ||||||
20 | Qvalification der Meinungen aller im Gesetz, dessen Form ohne | ||||||
21 | Materie durch die Vernunft ein Bestimmungsgrund wird. | ||||||
22 | LBl E 18 R II 78-80 |
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23 | Zweite Seite |
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24 | 1. Recht rectum überhaupt ist dasjenige was einer Regel gemäs ist. | ||||||
25 | Anmerkung. Das Wort sagt soviel als Gerade welches dem | ||||||
26 | Krummen oder dem Schiefen entgegengesetzt ist wovon das erstere in | ||||||
27 | der Geometrie die Beschaffenheit einer Linie zwischen zwey Puncten das | ||||||
28 | zweyte das äußere Verhältnis derselben die Lage zu einer anderen geraden | ||||||
29 | Linie im Zusammenstoßen mit derselben bedeutet. Beydes, die linea | ||||||
30 | recta und derangulus rectus enthalten den Begrif der congruentz des | ||||||
31 | Räumlichen von beyden Seiten sowohl wenn eine gerade Linie zwischen | ||||||
32 | zweyen festen Puncten um sich selbst oder ein Schenkel des Winkels an | ||||||
33 | dieser stehenden Linie herum gedreht wird daß was für die eine Seite | ||||||
34 | der geraden Linie ebenso auch für die andere gelten müße z. B. wenn die | ||||||
35 | auf eine Seite derselben anstoßende Linie mit jener einen gewissen Winkel | ||||||
36 | macht sie fortgesetzt auf der andern auch einen solchen machen müsse in | ||||||
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