Kant: AA XXIII, III. Vorarbeiten zur Einleitung in die ... , Seite 255

   
         
 

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LBl D 7 R I 202-203

   
         
  02 Von der Schwierigkeit die Regel nicht sowohl des Rechts als der    
  03 Sicherung seiner Rechte für Staaten bestimmt zu geben ist beynahe    
  04 unüberwindlich. Wäre man sicher wegen Erwiederung der Gerechtigkeit    
  05 so würde Alles bestimmt seyn. Aber diese Unsicherheit die gleichsam    
  06 vertragsmäßig ist macht daß in einem solchen Stande der Ungerechtigkeit    
  07 keine Regel übrig bleibt als die sein Verfahren so einzurichten daß daraus    
  08 ein wechselseitiges Vertrauen entspringen könne und eine allgemeine    
  09 Mentalverbindung es zu erhalten gleich als ob es ein status im Gegensatz    
  10 gegen status civilis wäre    
         
  11 Das Nothrecht entspringt nicht aus der physischen Noth sondern    
  12 der moralischen Nothwendigkeit die einer größeren nachstehen muß    
  13 z. B. Eltern umkommen zu lassen um seine Kinder zu erhalten. Der    
  14 Staat kan keinen zwingen glücklich zu seyn oder Andere glücklich zu machen    
  15 sondern muß jedermanns Freyheit sichern. Daraus folgt daß weil alle    
  16 Staatsverfassung nichts anderes als der Zustand eines wechselseitigen    
  17 Gesetzmäßigen Zwanges der Bürger ist den nur der souverain ausübt    
  18 das Princip der Staatsverfassung nicht die Glückseligkeit der Bürger    
  19 sondern diese nur allenfals Mittel zu dem eigentlichen Zwecke seyn könne.    
         
  20 Qvalification der Meinungen aller im Gesetz, dessen Form ohne    
  21 Materie durch die Vernunft ein Bestimmungsgrund wird.    
         
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LBl E 18 R II 78-80

   
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Zweite Seite

   
         
  24 1. Recht rectum überhaupt ist dasjenige was einer Regel gemäs ist.    
         
  25 Anmerkung. Das Wort sagt soviel als Gerade welches dem    
  26 Krummen oder dem Schiefen entgegengesetzt ist wovon das erstere in    
  27 der Geometrie die Beschaffenheit einer Linie zwischen zwey Puncten das    
  28 zweyte das äußere Verhältnis derselben die Lage zu einer anderen geraden    
  29 Linie im Zusammenstoßen mit derselben bedeutet. Beydes, die linea    
  30 recta und derangulus rectus enthalten den Begrif der congruentz des    
  31 Räumlichen von beyden Seiten sowohl wenn eine gerade Linie zwischen    
  32 zweyen festen Puncten um sich selbst oder ein Schenkel des Winkels an    
  33 dieser stehenden Linie herum gedreht wird daß was für die eine Seite    
  34 der geraden Linie ebenso auch für die andere gelten müße z. B. wenn die    
  35 auf eine Seite derselben anstoßende Linie mit jener einen gewissen Winkel    
  36 macht sie fortgesetzt auf der andern auch einen solchen machen müsse in    
         
     

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