Kant: AA XXIII, II. Vorarbeiten zur Vorrede und ... , Seite 250 |
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01 | Zweite Seite |
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02 | 3. Das Edict des Willens: Es ist möglich Rechte als Sachen in | ||||||
03 | Ansehung äußerer Gegenstände zu besitzen, d. i. diese blos-rechtlich zu | ||||||
04 | besitzen (lex iustitiae) | ||||||
05 | LBl E 60 R II 219-223 |
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06 | Erste Seite |
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07 | Die Freyheit überhaupt unter nothwendigen Gesetzen der Einstimmung | ||||||
08 | mit sich selbst ist die Verbindlichkeit oder die Einschränkung | ||||||
09 | der Freyheit durchs Gesetz. | ||||||
10 | Eine durchs Gesetz bestimmte Verbindlichkeit ist Pflicht. Es giebt | ||||||
11 | verschiedene Pflichten aber nur eine Verbindlichkeit überhaupt in Ansehung | ||||||
12 | ihrer aller. Letztere hat keine plurale. Die Möglichkeit einer nicht | ||||||
13 | pflichtwiedrigen Handlung ist Befugnis. Eine Handlung mit Befugnis | ||||||
14 | ist erlaubt. Zusammenstimmung der Freyheit mit allgemeinen Zwecken | ||||||
15 | der Menschheit und der Menschen oder mit anderer Freyheit durch den | ||||||
16 | Zwang vermittelst der gemeinschaftlichen Willkühr. Die Pflicht welche zu | ||||||
17 | erzwingen (mit welcher der Zwang zu verbinden) erlaubt ist ist strenge | ||||||
18 | Pflicht oder Zwangspflicht. | ||||||
19 | Die Verbindlichkeit zu Handlungen so fern sie nicht als Zwangspflichten | ||||||
20 | angesehen werden ist moralisch freye Pflicht sofern sie als solche | ||||||
21 | angesehen werden ist legal oder strenge Pflicht Die freywillige | ||||||
22 | Die natürliche Tauglichkeit zu beliebigen (allerley) Zwecken ist das | ||||||
23 | Talent. Die Lust sie zu gewissen Zwecken vorzüglich zu gebrauchen | ||||||
24 | ist der Sinn. Der Sinn ist entweder Naturel oder Character. Jener | ||||||
25 | Gemüth oder Herz. | ||||||
26 | Zweite Seite |
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27 | Das Gute aus Freyheit ist viel edler als das aus Natur. Natur ist | ||||||
28 | die Gesetzmäßigkeit der Erscheinungen so fern sie abhängend bestimt | ||||||
29 | sind. Freyheit so fern sie selbstthätig bestimt | ||||||
30 | Moralität ist die Gesetzmäßigkeit der freyen Bestimmung (Freyheit | ||||||
31 | überhaupt) seiner selbst | ||||||
32 | Moralität ist die Bedingung unter welcher Freyheit allein | ||||||
33 | ein Gut seyn kan. Denn die Natur ist ein äußerlich aufgelegt Gesetz. | ||||||
34 | Da wir davon frey sind so müssen wir uns selbst Gesetze machen. | ||||||
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