Kant: AA XXIII, Vorarbeiten zu Zum Ewigen ... , Seite 182 |
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01 | sich durch List oder Gewalt vereinigen möchte so vereinigt sie auch andererseits | ||||||
02 | Völker durch wechselseitigen Eigennutz die der Begriff des Weltbürgerrechts | ||||||
03 | gegen Gewaltthätigkeit und Krieg nicht würde gesichert | ||||||
04 | haben. Es ist der Handelsgeist der mit dem Kriege nicht zusammen | ||||||
05 | bestehen kann und der früher oder später sich jedes Volks bemächtigt | ||||||
06 | und weil unter allen der Staatsmacht untergeordneten Mächten (Mitteln) | ||||||
07 | die Geldmacht wohl die zuverläßigste seyn möchte so sehen sich die Staaten | ||||||
08 | (freylich wohl nicht eben durch Triebfedern der Moralität) gedrungen | ||||||
09 | den edlen Frieden zu befördern und wo auch immer in der Welt Krieg | ||||||
10 | auszubrechen droht ihn durch Vermittelungen abzuwehren gleich als ob | ||||||
11 | sie deshalb im beständigen Bündnisse ständen; denn große Vereinigungen | ||||||
12 | zum Kriege können der Natur der Sache nach sich nur höchst selten zutragen | ||||||
13 | und noch seltener glücken. - - Auf die Art guarantirt die Natur, | ||||||
14 | durch den Mechanism der menschlichen Neigungen selbst, den ewigen | ||||||
15 | Frieden, freylich mit einer Sicherheit die nicht hinreichend ist die Zukunft | ||||||
16 | desselben (theoretisch) zu weissagen aber doch in praktischer Absicht | ||||||
17 | zulangt und es zur Pflicht macht zu diesem (nicht blos schimärischen) | ||||||
18 | Zwecke hinzuarbeiten. | ||||||
19 | LBl Göthe-Schiller Archiv VIII 370-375 |
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20 | Erste Seite |
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21 | Anhang |
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22 | Über die Vereinigung der Moral mit der Politik |
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23 | in Absicht auf den ewigen Frieden |
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24 | Die Moral ist schon an sich selbst eine Praxis in objectiver Bedeutung | ||||||
25 | als Inbegriff von unbedingt gebietenden Gesetzen nach denen wir handeln | ||||||
26 | sollen und es ist offenbahre Ungereimtheit nachdem man diesem | ||||||
27 | Pflichtbegrif seine Autorität zugestanden hat noch sagen zu wollen daß | ||||||
28 | man es doch nicht könne denn alsdann fällt dieser Begriff aus der Moral | ||||||
29 | von selbst weg (vltra poße nemo obligatur); mithin kann es keinen Streit | ||||||
30 | der Politik mit der wahren Moral geben; man müßte dann darunter | ||||||
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