Kant: AA XXIII, Vorarbeiten zu Zum Ewigen ... , Seite 172

   
         
 

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  01 Renthieren und Moosen in den äußersten Zonen allenthalben Vorsorge    
  02 zu finden    
         
  03 Es kommt nämlich auf die Beantwortung der Frage an ob der vom    
  04 Staat zugestandene Rang eines Unterthans vor dem andern vor dem    
  05 Verdienst oder dieses vor jenem vorhergehen solle und ob es möglich    
  06 ist daß ein Volk das erstere beschließe. Nun ist offenbar daß wenn der    
  07 Rang mit der Geburth desselben verbunden wird es ganz ungewis ist    
  08 ob dieser Mensch je ein Verdienst (Geschicklichkeit, guten Willen und Fleiß)    
  09 für den Posten den er besetzen soll haben wird mithin es eben so gut ist    
  10 als wenn er ihm ohne alles Verdienst zugestanden würde (seinen Mitunterthanen    
  11 zu befehlen die ihm zu gehorchen verbunden würden)    
  12 welches kein allgemeiner Volkswille im Originalcontrakt beschließen    
  13 wird. - Ein Amtsadel (wie man den Rang einer Magistratur nennen    
  14 könnte den sich diese durch Verdienste erworben hat) ist der Gleichheit    
  15 nicht entgegen denn da klebt der Rang nicht als Eigenthum an der Person    
  16 sondern am Posten und wenn jene ihre Geschäfte niederlegt so tritt    
  17 sie in den Stand des Volks überhaupt zurück und so kan wechselsweise    
  18 einer der ein Jahr blos Staatsbürger und gehorchender war das folgende    
  19 Staatsbeamter werden der jenem nun zu befehlen hat    
         
         
  20 Wie der Handel die Freyheit befördert die conterbande die Strenge    
  21 der accise die Ehen nur die Menschenzahl voll erhalten.    
         
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Zweite Seite

   
         
  23 In diesem Artikel ist, so wie in den beyden vorigen, nur vom Recht    
  24 nicht von der Philanthropie die Rede und da bedeutet Hospitalität    
  25 (Wirthbarkeit) das Recht eines Fremdlings zu einem Grundeigenthümer    
  26 der bloßen Ankunft auf seinem Boden wegen, von ihm nicht feindseelig    
  27 begegnet zu werden. - Dieses Recht ist die Folge von dem Recht des    
  28 gesammten Menschengeschlechts sich auf dem Boden (da dieser als    
  29 Kugelfläche eine bestimmte Größe hat) nicht ins Unendliche zerstreuen    
  30 zu können mithin auch in der Nachbarschaft mit Anderen einen Platz    
  31 einnehmen zu dürfen wobey diese doch auch berechtigt sind ihn (jedoch    
  32 friedlich) zu nöthigen wenn er kann sich aus dieser Nachbarschaft wieder    
  33 fortzumachen. So erkennt der beduinische Araber bey einem vor seinem    
         
     

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