Kant: AA XXIII, Vorarbeiten zu Zum Ewigen ... , Seite 170 |
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01 | LBl F 9 R II 307-314 |
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02 | Erste Seite |
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03 | Es giebt nicht verschiedene Religionen wenn unter Religion Gottesfurcht | ||||||
04 | (pietas erga deum) verstanden wird nämlich die zärtliche Furcht | ||||||
05 | nichts zu thun was uns das göttliche Misfallen zuziehen könnte folglich | ||||||
06 | in Ansehung aller Menschenpflichten sich so zu verhalten als wir künftig | ||||||
07 | es vor einem höchsten Richter verantworten müßten. | ||||||
08 | Es kann aber verschiedene Gottesverehrungen modi adorationis | ||||||
09 | geben welche man zu Gottesdienst oder auch zu Erwerbung seiner Gnade | ||||||
10 | begeht. - Daher die Religion der Gunstbewerbung und des guten | ||||||
11 | Lebenswandels. Zu der erstern gehört der Glaube und die verschiedenen | ||||||
12 | Religionen sind die mancherley Glaubensarten von dem was wir nicht | ||||||
13 | wissen können wenn es uns nicht übernatürlich geoffenbart wäre oder | ||||||
14 | was ob es gleich an uns ganz natürlich durch mündliche oder Schriftliche | ||||||
15 | nachrichten gekommen ist uns doch keine Gewisheit verschaffen kann | ||||||
16 | die zureicht es gantz gewiß zu bekennen und unser Gewissen zu belästigen. | ||||||
17 | Was uns die Vernunft als Pflicht sagt ist apodictisch gewis und | ||||||
18 | sofern es als göttliches Gebot betrachtet wird heißt es Religion. - Was | ||||||
19 | an uns nur historisch durch Erzählung einer Erfahrung die andre gemacht | ||||||
20 | haben kommt gehört zu den Glaubensarten dessen was Gott thut oder | ||||||
21 | gethan hat um uns zu guten (der Seeligkeit empfänglichen) Menschen | ||||||
22 | zu machen welches im Allgemeinen zu glauben die natürliche Religion | ||||||
23 | ist aber empirisch bestimmt und zugleich als Verpflichtung es vor seinem | ||||||
24 | Gewissen als wahr zu bekennen die statutarische Religion ist. | ||||||
25 | Die Verschiedenheit der Raçen, der Sprachen und der Religionen | ||||||
26 | macht so viele Trennungen die letztere aber gar offensive Kriege | ||||||
27 | Die Einheit der Sprachen und Religionen und Regierungsarten | ||||||
28 | würde bald Auswanderungen und Zusammenschmeltzung der Völker | ||||||
29 | mithin Universalmonarchie machen welche schädlich ist. Daher veranstaltete | ||||||
30 | die Natur daß das Verhältnis der Staaten nach dem Völkerrecht | ||||||
31 | ein Kriegszust | ||||||
32 | Gottesverehrung | ||||||
33 | Die Trennung der Staaten macht den Föderalism nothwendig als | ||||||
34 | ein Mittel des Völkerrechts in dem Kriege der aus dem Naturzustande | ||||||
35 | der Völker entspringt | ||||||
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