Kant: AA XXIII, Vorarbeiten zu Zum Ewigen ... , Seite 163 |
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01 | sagte er wie die Senftenträger alle Häuser der Straßen sind aber in | ||||||
02 | keinem darin gewesen. | ||||||
03 | Ermahnungen an große Herren gelangen nicht an ihre Behörde. | ||||||
04 | Wo staat u. Volk zwey verschiedene Personen sind ist despotism | ||||||
05 | LBl F 23 R II 371-375 |
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06 | Erste Seite |
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07 | Etwas vom Verhältnis der Theorie zur Praxis |
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08 | in rechtlichen Fragen (quaestiones iuridicae) |
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09 | Es ist merkwürdig daß Principien a priori aus praktischer Vernunft | ||||||
10 | dennoch zur Theorie gezählt und von denen für die Praxis unterschieden | ||||||
11 | werden. Die ersten sind insgesammt moralisch-praktisch die unter | ||||||
12 | ihnen stehende welche Principien der Ausübung eines gewissen imperativs | ||||||
13 | (der Geschicklichkeit) ausmachen sind technisch praktisch und wenn | ||||||
14 | diese Ausübung die eigene Glückseeligkeit der Menschen angeht pragmatisch. | ||||||
15 | Also Imperativen der Sittlichkeit, der Geschicklichkeit u. der Klugheit. | ||||||
16 | Die Technisch-praktische imperativen sind entweder reine rationale | ||||||
17 | Principien oder empirisch-bedingt von der ersteren Art sind die der | ||||||
18 | reinen Meskunst (geometria) von der zweyten die der Feldmeskunst | ||||||
19 | (agrimensoria) z. B. Ob man mit dem Mestischchen oder dem Astrolab | ||||||
20 | am besten ein Feld abzeichnen könne | ||||||
21 | Daß die beste Staatsverfassung die republikanische sey ob dieses | ||||||
22 | zwar auf Principien der praktischen Vernunft nämlich des Rechts der | ||||||
23 | Menschen überhaupt beruht gehört doch so fern zur Theorie daß man | ||||||
24 | aber wenn sie dieses noch nicht ist man um sie nach und nach zu der Form | ||||||
25 | zu bringen allmälig und zwar im Prospekt auf den ewigen Frieden also | ||||||
26 | nach Principien a priori verstehen (reformiren) müsse gehört zu der | ||||||
27 | Praxis des Staatsrechts. Ohne solche Principien welche diese Idee der | ||||||
28 | reinen Republik vor Augen haben würde es so viel heißen als am Staat | ||||||
29 | flicken wie es alle sich so nennende Praktiker gewohnt sind. - Die Rechtslehre | ||||||
30 | wird entweder juristisch oder philosophisch abgehandelt. Die erste | ||||||
31 | hat empirische Principien (das Landrecht) die andere reine Vernunftprincipien | ||||||
32 | aus Begriffen zum Grunde. Über das Recht nach positiven | ||||||
33 | Gesetzen können blos Juristen Empiriker Urtheilen über das was die | ||||||
34 | Principien a priori enthält wie überhaupt ein Landrecht und eine Verfassung | ||||||
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