Kant: AA XXIII, Vorarbeiten zu Über den ... , Seite 136 |
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01 | Also muß jede Rechtslehre Metaphysik enthalten und ohne Rechtslehre | ||||||
02 | giebts keine Staatslehre u. Klugheit. | ||||||
03 | Freylich wird die Theorie ohne Versuche u. Beyspiele nicht praxis. | ||||||
04 | LBl F 7 R II 292 U. 296 |
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05 | Erste Seite |
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06 | Ein jedes Glied eines Volks in Verhältnis |
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07 | zur Regirung |
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08 | hat eine dreyfache qvalität |
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09 | 1. Der Freyheit als Mensch nach dem angebohrnen Recht nicht | ||||||
10 | der Willkühr Anderer blos als Mittel unterworfen zu seyn sondern muß | ||||||
11 | angenommen werden daß er befugt sey so zu handeln als ob er alles zu | ||||||
12 | seinem Vortheil thue und nur mittelbar zum Vortheil anderer selbst der | ||||||
13 | Regierung.- Denn das Recht ist eigentlich die Befugnis zu zwingen | ||||||
14 | so fern sie aus dem Begriffe der Freyheit von Jedermann hervorgeht.- | ||||||
15 | Wieder die Erbunterthänigkeit | ||||||
16 | 2. Der Gleichheit mit anderen Mitgliedern als Unterthan in Beziehung | ||||||
17 | auf erwerbliche Rechte: jedermann muß zu allen Stufen im Staat | ||||||
18 | gelangen können wozu ihn sein Talent - Verdienst u. Glük erheben | ||||||
19 | können und niemand hat erbliche Rechte gewisse Posten im Staat zu | ||||||
20 | besetzen. Dieses ist die Gleichheit in Ansehung der Erwerblichkeit der | ||||||
21 | Rechte. Dazu gehört nicht Gleichheit des äußeren Eigenthums, der | ||||||
22 | Ehrenstellen, der Talente selbst. Wieder die Privilegirten in Ansehung | ||||||
23 | des Standes als Unterthanen. | ||||||
24 | 3. Der Selbständigkeit als Bürger: Jedermann dessen Existenz | ||||||
25 | als Gliedes im Staat von seiner eigenen Willkühr abhängt (also kein | ||||||
26 | Weib, Kind oder Diener eines andern Unterthan) muß als unter Gesetzen | ||||||
27 | stehend betrachtet werden davon er selbst seinem Theile nach Urheber | ||||||
28 | ist. - Wieder die despotische Regirung. | ||||||
29 | Zweite Seite |
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30 | Ob Freyheit und Gleichheit in einem Staat stattfinden, d. i. die | ||||||
31 | Idee eines solchen Staats Objective Realität habe kan man nicht aus | ||||||
32 | der Erfahrung sondern nur aus moralischen Principien der Bestimmung | ||||||
33 | der Menschengattung entscheiden. die objective realität ist durchs Gebot | ||||||
34 | daß es dahin kommen müsse gesichert. | ||||||
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