Kant: AA XXIII, Vorarbeiten zur Religion innerhalb der ... , Seite 119

   
         
 

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  01 Wesen und will doch sie sollen seiner Heiligkeit adaeqvat seyn. Wenn er    
  02 sie erschaffen möchte so würden sie blos das thun können was seinem    
  03 Willen gemäs ist. Sie können aber ihm entgegen handeln und sind also    
  04 nur zur seeligkeit berufen.    
         
  05 2. stellvertretende Gnugthuung. Gott liebt die Welt in seinem    
  06 Sohne. Aber er kann sie nicht lieben weil die Menschen diesem Urbilde    
  07 nicht adaeqvat sind und das können sie doch nicht durch sich selber. Seine    
  08 Ergänzung ist aber wieder die Spontaneität.    
         
  09 3. Erwählung. Es komt auf sie selbst an sich dieser Gnugthuung    
  10 würdig zu machen. Aber sie können es nicht ohne seine Hülfe (praedestination).    
  11 Er bestimt sie also zur Seeligkeit oder dem Gegentheil - Annehmung    
  12 oder Verwerfung Natur und Freyheit waren in der speculativen    
  13 Critik im Streit. Hier ist Gott (sein moralischer Wille) u. Freyheit    
  14 im Streit. Würden wir von aller Religion abstrahiren so würde die Moral    
  15 ihren sichern Gang gehen. Wir würden wissen was wir zu thun haben    
  16 ohne uns ums Schicksal zu bekümmern. Jetzt da wir um dieses besorgt    
  17 sind u. deshalb einen Gott annehmen kommen wir in neue Schwierigkeiten    
         
         
  19 Die Principien der Organisation eines ethischen Volks Gottes mit    
  20 den Principien der Constitution desselben zu vereinigen. die erstern sind    
  21 nur das Mittel zur Exsecution der letztern und haben empirische Principien    
         
  23 Berge Versetzen - Lavater.    
         
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V.

[ I. Kant: Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft -- Viertes Stück, 1793 (AA VI, 149) ]    
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Vorarbeiten zum Vierten Stück

   
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LBl E 43 R II 166-167

   
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Zweite Seite

   
         
  28 Ein vernünftiger Mann wenn er seine Andacht hält nimt Wunder    
  29 an aber als Geschäftsmann statuirt er kein Wunder.    
         
         
  30 Fußnotenreferenz auf Seite 121) * Tugend ist die unveränderliche Maxime in Befolgung seiner Pflicht,    
  31 Pflicht aber ist moralische Nöthigung zu Handlungen sofern sie ungern    
         
     

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