Kant: AA XXIII, Vorarbeiten zur Religion innerhalb der ... , Seite 105

   
         
 

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  01 Vom seeligmachenden Glauben. Mendelssohns Jerusalem nunc hae    
  02 reliquiae nos exercent.    
         
         
  03 durch Stürzung des alle moralische Gesinnung verdrängenden    
  04 Ceremonialglaubens und des Ansehens der Priester desselben eine    
  05 öffentliche Revolution des Glaubens zu bewirken (worauf vielleicht    
  06 die Bewerbung der Jünger zu ihrer Vereinigung am Osterfeste abzweckte)    
  07 gemeynet seyn von der freylich auch noch jetzt bedauert werden    
  08 kann daß sie nicht gelang sondern nach dessen Tode nur eine im Stillen    
  09 wirkende und unter vielen Leiden sich nur nach und nach ausbreitende    
  10 Revolution geworden ist.    
         
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Zweite Seite

   
         
  12 Daß es verschiedene Religionen geben solle ist absurd denn es ist    
  13 nur ein Gott mithin ein oberster moralischer Wille von welchem alle    
  14 Pflichten als Religionsgesetze abgeleitet werden sollen.    
         
  15 Von der Sünde gegen den heiligen Geist.    
         
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III.

[ I. Kant: Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft -- Zweites Stück, 1793 (AA VI, 055) ]    
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Vorarbeiten zum Zweiten Stück

   
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LBl F 19 R II 359-360

   
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Erste Seite

   
         
  20 die Idee einen mit keinem sündlichen Hange behafteten Menschen    
  21 von einer Jungfrau gebähren zu lassen kann wohl den Gedanken zum    
  22 Grunde haben daß die Gebährung nach der Ordnung der Natur einen    
  23 Act der fleischlichen Wollust voraussetzt welche zu allen Zeiten mit der    
  24 reinesten (Engel) Tugend unvereinbar geschienen hat und Besorgnis gab    
  25 den Hang dazu auf das Kind zu vererben. Es muß aber dieser Meynung    
  26 auch die Zeugungstheorie der Involution nicht zum Grunde gelegt worden    
  27 seyn denn sonst würde diese jungfräuliche Mutter wenn man erbliche    
  28 Sünde annimmt selbst diesem Seelenschaden nicht haben entgehen können    
  29 den sie durch die natürliche Zeugung von ihren Eltern hätte bekommen    
  30 und so wiederum auf ihr vaterloses Kind hätte vererben müssen.    
         
         
     

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