Kant: AA XXIII, Vorarbeiten zur Religion innerhalb der ... , Seite 105 |
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01 | Vom seeligmachenden Glauben. Mendelssohns Jerusalem nunc hae | ||||||
02 | reliquiae nos exercent. | ||||||
03 | durch Stürzung des alle moralische Gesinnung verdrängenden | ||||||
04 | Ceremonialglaubens und des Ansehens der Priester desselben eine | ||||||
05 | öffentliche Revolution des Glaubens zu bewirken (worauf vielleicht | ||||||
06 | die Bewerbung der Jünger zu ihrer Vereinigung am Osterfeste abzweckte) | ||||||
07 | gemeynet seyn von der freylich auch noch jetzt bedauert werden | ||||||
08 | kann daß sie nicht gelang sondern nach dessen Tode nur eine im Stillen | ||||||
09 | wirkende und unter vielen Leiden sich nur nach und nach ausbreitende | ||||||
10 | Revolution geworden ist. | ||||||
11 | Zweite Seite |
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12 | Daß es verschiedene Religionen geben solle ist absurd denn es ist | ||||||
13 | nur ein Gott mithin ein oberster moralischer Wille von welchem alle | ||||||
14 | Pflichten als Religionsgesetze abgeleitet werden sollen. | ||||||
15 | Von der Sünde gegen den heiligen Geist. | ||||||
16 | III. |
[ I. Kant: Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft -- Zweites Stück, 1793 (AA VI, 055) ] | |||||
17 | Vorarbeiten zum Zweiten Stück |
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18 | LBl F 19 R II 359-360 |
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19 | Erste Seite |
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20 | die Idee einen mit keinem sündlichen Hange behafteten Menschen | ||||||
21 | von einer Jungfrau gebähren zu lassen kann wohl den Gedanken zum | ||||||
22 | Grunde haben daß die Gebährung nach der Ordnung der Natur einen | ||||||
23 | Act der fleischlichen Wollust voraussetzt welche zu allen Zeiten mit der | ||||||
24 | reinesten (Engel) Tugend unvereinbar geschienen hat und Besorgnis gab | ||||||
25 | den Hang dazu auf das Kind zu vererben. Es muß aber dieser Meynung | ||||||
26 | auch die Zeugungstheorie der Involution nicht zum Grunde gelegt worden | ||||||
27 | seyn denn sonst würde diese jungfräuliche Mutter wenn man erbliche | ||||||
28 | Sünde annimmt selbst diesem Seelenschaden nicht haben entgehen können | ||||||
29 | den sie durch die natürliche Zeugung von ihren Eltern hätte bekommen | ||||||
30 | und so wiederum auf ihr vaterloses Kind hätte vererben müssen. | ||||||
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