Kant: AA XX, Vorredeentwürfe zur ... , Seite 428 |
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01 | gewisser Staatsbeamten gesetzt worden die nicht zu vernüfteln | ||||||
02 | sondern nur zu befehlen nöthig haben, wie nach diesem Glauben und | ||||||
03 | für die welche sich dazu bekennen öffentlich geurtheilt werden soll. Es ist | ||||||
04 | eine privilegirte Zunft, die aber auch Gränzen ihrer Befugnis hat nämlich | ||||||
05 | in das freye Gewerbe der Philosophie nicht Eingriffe zu thun und | ||||||
06 | ihre Glaubenssätze etwa durch Philosophie beweisen oder anfechten zu | ||||||
07 | wollen so wie diese sich dagegen bescheidet über Schrift//Autorität und | ||||||
08 | Auslegung nicht urtheilen zu können und so ein jeder bey dem was | ||||||
09 | seines Amts nicht ist und wovon er der Regel nach auch nichts vesteht | ||||||
10 | seinen Vorwitz zu lassen. | ||||||
11 | Woran erkennt man aber sicher ob eine Schrift oder auch öffentlicher | ||||||
12 | Religionsvortrag in die biblische Theologie eingreife oder sich innerhalb | ||||||
13 | den Schranken der bloßen Philosophie halte? — Der Philosoph mag | ||||||
14 | sich noch so sehr enthalten sich mit Bestimmungen des Offenbahrungsglauben | ||||||
15 | zu befassen und sich blos auf Principien der reinen Vernunft | ||||||
16 | einschränken so muß er doch auch auf die Möglichkeit der Ausführung seiner | ||||||
17 | Ideen in der Erfahrung Rücksicht nehmen ohne welche diese blos leere | ||||||
18 | Ideale ohne objektive practische Realität zu seyn in Verdacht kommen | ||||||
19 | müßten mithin keine öffentliche Religion (davon doch der Begrif in den | ||||||
20 | Umfang seines Geschäftes mitgehört) dadurch begründet oder nur als | ||||||
21 | möglich vorgestellt werde können. — Beyspiele aber zu seinen Ideen | ||||||
22 | sich auszudenken d.i. sich Meinungen die sich Menschen als zu ihrem Offenbahrungsglauben | ||||||
23 | gehörig gemacht haben könnten zu erichten würde Erdichtung | ||||||
24 | von Erdichtungen seyn und so kein Beyspiel zur Erläuterung | ||||||
25 | der Idee eines unter Menschen möglichen Offenbarungsglaubens | ||||||
26 | abgeben können. Also muß irgend eine Glaubensgeschichte sie sey im Zendavesta | ||||||
27 | oder in den Bedas oder dem Coran oder in der vorzüglich so | ||||||
28 | genannten Bibel enthalten ihm allein dazu tauglichen Stoff darreichen | ||||||
02 nach diesem v.a. über diese Glauben und g.Z. | |||||||
02-03 Glauben — bekennen g.Z. am Rande. | |||||||
05 nicht g.Z. | |||||||
06 Philosophie g.Z., erst: Vernunft oder anfechten g.Z. am Rande δ (in anderer Schrift): Ob etwas die Gränze überschreite | |||||||
07 wollen δ sondern sich dagegen g.Z. | |||||||
14 sich noch sich g.Z. mit Bestimmungen v.a. in (?) die Bestimmungen | |||||||
18 Erste Fassung: ohne objective Realität seyn | |||||||
18-19 in — müßten g.,s.?) Z. am Rande | |||||||
19 doch g.Z. Begrif δ: mit in seinen P (?) | |||||||
20 dadurch δ geg begründet δ we | |||||||
21-22 Ideen sich δ erdichten | |||||||
22 Meinungen δ erdichten | |||||||
23 gehörig g.Z. am Rande. könten g.Z.. erst: mochten | |||||||
25 möglichen δ Erfahr | |||||||
26 können δ sondern die Also — eine g.Z. (Also mu g.Z. am Rande, ohne Beziehungszeichen). Glaubensgeschichte δ es | |||||||
27 oder in in g.Z. | |||||||
28 enthalten δ wird ihm g.Z. tauglichen g.Z. am Rande. Stoff δ her | |||||||
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