Kant: AA XX, Erste Einleitung in die Kritik der ... , Seite 250

     
           
 

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Text (Kant):

 

 

 

 
  01 derselben, (etwa der übersinnlichen Bestimmung der Gemüthskräfte des      
  02 Subjects) angewandt, ein ästhetisches Urtheil gründen, welches sich auch      
  03 auf ein (zwar nur subjectives) Princip a priori bezieht, aber nicht, so wie      
  04 das erstere, auf eine Zweckmäßigkeit der Natur in Ansehung des      
  05 Subjects, sondern nur auf einen möglichen zweckmäßigen Gebrauch      
  06 gewisser sinnlicher Anschauungen ihrer Form nach vermittelst der blos      
  07 reflectirenden Urtheilskraft. Wenn also das erstere Urtheil den Gegenständen      
  08 der Natur Schönheit beilegt, das zweyte aber Erhabenheit und      
  09 zwar beide blos durch ästhetische (refelctirende) Urtheile, ohne Begriffe      
  10 vom Object, blos in Rücksicht auf subjective Zweckmäßigkeit, so würde für      
  11 das letztere doch keine besondere Technik der Natur vorauszusetzen sein,      
  12 weil es dabei blos auf einen zufälligen Gebrauch der Vorstellung, nicht      
  13 zum Behuf der Erkenntniß des Objects, sondern eines andern Gefühls,      
  14 nämlich dem der innern Zweckmäßigkeit in der Anlage der Gemüthskräfte,      
  15 ankommt. Gleichwohl würde das Urtheil über das Erhabene in der      
  16 Natur von der Eintheilung der Ästhetik der reflectirenden Urtheilskraft      
  17 nicht auszuschließen sein, weil es auch eine subjective Zweckmäßigkeit ausdrückt,      
  18 die nicht auf einem Begriffe vom Objecte beruht.      
           
  19 Mit der objectiven Zweckmäßigkeit der Natur, d.i. der Möglichkeit      
  20 der Dinge als Naturzwecke, worüber das Urtheil nur nach Begriffen von      
  21 diesen, d.i. nicht ästhetisch (Beziehung aufs Gefühl der Lust oder Unlust),      
  22 sondern logisch gefället wird und teleologisch heißt, ist es eben so bewandt.      
  23 Die objective Zweckmäßigkeit wird entweder der inneren Möglichkeit des      
  24 Objects, oder der relativen Möglichkeit seiner äußeren Folgen zum Grunde      
  25 gelegt. Im ersteren Falle betrachtet das teleologische Urtheil die Vollkommenheit      
  26 eines Dinges nach einem Zwecke, der in ihm selbst liegt (da      
  27 das Mannigfaltige in ihm zu einander sich wechselseitig als Zweck und Mittel      
  28 verhält), im zweyten geht das teleologische Urtheil über ein Naturobbject      
  29 nur auf dessen Nützlichkeit, nämlich die Übereinstimmung zu einem      
  30 Zwecke, der in anderen Dingen liegt.      
           
  31 Diesem gemäß enthält die Kritik der ästhetischen Urtheilskraft erstlich      
  32 die Kritik des Geschmacks (Beurtheilungsvermögen des Schönen),      
  33 zweytens die Kritik des Geistesgefühls, denn so nenne ich vorläufig      
  34 das Vermögen, an Gegenständen eine Erhabenheit vorzustellen. — Weil      
  35 die teleologische Urtheilskraft ihre Vorstellung von Zweckmäßigkeit nicht      
  36 vermittelst der Gefühle, sondern durch Begriffe auf den Gegenstand      
           
    04 erstere, eine korr. Buek.      
    05 nur einen korr. Buek.      
    06 blos g.Z. (Kant).      
    07 Urtheilskraft δ anzeigt.      
    21-22 Unlust) sondern      
    26-28 Komma vor statt hinter der Klammer.      
    32 Critik des des v.a. der      
    33 vorläufig g.Z. am Rande (Kant).      
           
           
     

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