Kant: AA XX, Erste Einleitung in die Kritik der ... , Seite 243

     
           
 

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Text (Kant):

 

 

 

 
  01 als Natur überhaupt) d.i. in der Mannigfaltigkeit ihrer empirischen      
  02 Gesetze, nach der Idee eines Systems der Eintheilung derselben zum      
  03 Behuf der Möglichkeit der Erfahrung als empirischen Systems verfahre.      
  04 — Dieses gibt zuerst den Bgrif einer objectiv zufälligen, subjectiv aber      
  05 (für unser Erkenntnißvermögen) nothwendigen Gesetzmäßigkeit, d.i.      
  06 einer Zweckmäßigkeit der Natur, und zwar a priori, an die Hand. Ob      
  07 nun zwar dieses Princip nichts in Ansehung der besondern Naturformen      
  08 bestimmt, sondern die Zweckmäßigkeit der letztern jederzeit empirisch      
  09 gegeben werden muß, so gewinnt doch das Urtheil über diese Formen      
  10 einen Anspruch auf Allgemeingültigkeit und Nothwendigkeit, als blos      
  11 reflectirendes Urtheil, durch die Beziehung der subjectiven Zweckmäßigkeit      
  12 der gegeben Vorstellung für die Urtheilskraft auf jenes Princip der      
  13 Urtheilskraft a priori, von der Zweckmäßigkeit der Natur in ihrer emp      
  14 Gesetzmäßigkeit überhaupt, und so wird ein ästhetisches reflectirendes      
  15 Urtheil auf einem Princip a priori beruhend angesehen werden können (ob      
  16 es gleich nicht bestimmend ist) und die Urtheilskraft in demselben sich zu einer      
  17 Stelle in der Kritik der oberen reinen Erkenntmißvermögen berechtigt finden.      
           
  18 Da aber der Begrif einer Zweckmäßigkeit der Natur (als einer      
  19 technischen Zweckmäßigkeit, die von der practischen wesentlich unterschieden      
  20 ist), wenn er nicht bloße Erschleichung dessen, was wir aus ihr      
  21 machen, für das was sie ist, seyn soll, ein von aller dogmatischen Philosophie      
  22 (der theoretischen so wohl als der practischen) abgesonderter Begrif      
  23 ist, der sich lediglich auf jenem Princip der Urtheilskraft gründet, das vor      
  24 den empirischen Gesetzen vorhergeht und ihre Zusammenstimmung zur Einheit      
  25 eines Systems derselben allererst möglich macht, so ist daraus zu      
  26 ersehen, daß von den zwey Arten des Gebrauchs der reflektirenden      
  27 Urtheilskraft (der ästhetischen und teleologischen) dasjenige Urtheil,      
  28 welches vor allem Begriffe vom Objecte vorhergeht, mithin das ästhetische      
  29 reflectirende Urtheil, ganz allein seinen Bestimmungsgrung der Urtheilskraft,      
  30 unvermengt mit einem andern Erkenntnißvermögen habe, dagegen      
  31 das teleologische Urtheil über den Begrif eines Naturzwecks, ob er gleich      
  32 in dem Urtheile selbst nur als Princip der reflectirenden, nicht der      
  33 bestimmenden Urtheilskraft gebraucht wird, doch nicht anders als durch      
  34 Verbindung der Bernunft mit empirischen Begriffen gefället werden      
  35 kann. Die Möglichkeit eines teleologischen Urtheils über die Natur läßt      
  36 sich daher leicht zeigen, ohne ihm ein besonderes Princip der Urtheilskraft      
           
    02 Gesetze der Idee erg. Beck.      
    05 Kein Komma.      
    14 ästhetisches δ Reflexions      
    20 Kein Komma vor: wenn      
    23 Kein Komma vor: das      
    31 Urtheil den erg. Buek.      
    32 Reflectirenden      
           
           
     

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