Kant: AA XX, Erste Einleitung in die Kritik der ... , Seite 243 |
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01 | als Natur überhaupt) d.i. in der Mannigfaltigkeit ihrer empirischen | ||||||
02 | Gesetze, nach der Idee eines Systems der Eintheilung derselben zum | ||||||
03 | Behuf der Möglichkeit der Erfahrung als empirischen Systems verfahre. | ||||||
04 | — Dieses gibt zuerst den Bgrif einer objectiv zufälligen, subjectiv aber | ||||||
05 | (für unser Erkenntnißvermögen) nothwendigen Gesetzmäßigkeit, d.i. | ||||||
06 | einer Zweckmäßigkeit der Natur, und zwar a priori, an die Hand. Ob | ||||||
07 | nun zwar dieses Princip nichts in Ansehung der besondern Naturformen | ||||||
08 | bestimmt, sondern die Zweckmäßigkeit der letztern jederzeit empirisch | ||||||
09 | gegeben werden muß, so gewinnt doch das Urtheil über diese Formen | ||||||
10 | einen Anspruch auf Allgemeingültigkeit und Nothwendigkeit, als blos | ||||||
11 | reflectirendes Urtheil, durch die Beziehung der subjectiven Zweckmäßigkeit | ||||||
12 | der gegeben Vorstellung für die Urtheilskraft auf jenes Princip der | ||||||
13 | Urtheilskraft a priori, von der Zweckmäßigkeit der Natur in ihrer emp | ||||||
14 | Gesetzmäßigkeit überhaupt, und so wird ein ästhetisches reflectirendes | ||||||
15 | Urtheil auf einem Princip a priori beruhend angesehen werden können (ob | ||||||
16 | es gleich nicht bestimmend ist) und die Urtheilskraft in demselben sich zu einer | ||||||
17 | Stelle in der Kritik der oberen reinen Erkenntmißvermögen berechtigt finden. | ||||||
18 | Da aber der Begrif einer Zweckmäßigkeit der Natur (als einer | ||||||
19 | technischen Zweckmäßigkeit, die von der practischen wesentlich unterschieden | ||||||
20 | ist), wenn er nicht bloße Erschleichung dessen, was wir aus ihr | ||||||
21 | machen, für das was sie ist, seyn soll, ein von aller dogmatischen Philosophie | ||||||
22 | (der theoretischen so wohl als der practischen) abgesonderter Begrif | ||||||
23 | ist, der sich lediglich auf jenem Princip der Urtheilskraft gründet, das vor | ||||||
24 | den empirischen Gesetzen vorhergeht und ihre Zusammenstimmung zur Einheit | ||||||
25 | eines Systems derselben allererst möglich macht, so ist daraus zu | ||||||
26 | ersehen, daß von den zwey Arten des Gebrauchs der reflektirenden | ||||||
27 | Urtheilskraft (der ästhetischen und teleologischen) dasjenige Urtheil, | ||||||
28 | welches vor allem Begriffe vom Objecte vorhergeht, mithin das ästhetische | ||||||
29 | reflectirende Urtheil, ganz allein seinen Bestimmungsgrung der Urtheilskraft, | ||||||
30 | unvermengt mit einem andern Erkenntnißvermögen habe, dagegen | ||||||
31 | das teleologische Urtheil über den Begrif eines Naturzwecks, ob er gleich | ||||||
32 | in dem Urtheile selbst nur als Princip der reflectirenden, nicht der | ||||||
33 | bestimmenden Urtheilskraft gebraucht wird, doch nicht anders als durch | ||||||
34 | Verbindung der Bernunft mit empirischen Begriffen gefället werden | ||||||
35 | kann. Die Möglichkeit eines teleologischen Urtheils über die Natur läßt | ||||||
36 | sich daher leicht zeigen, ohne ihm ein besonderes Princip der Urtheilskraft | ||||||
02 Gesetze der Idee erg. Beck. | |||||||
05 Kein Komma. | |||||||
14 ästhetisches δ Reflexions | |||||||
20 Kein Komma vor: wenn | |||||||
23 Kein Komma vor: das | |||||||
31 Urtheil den erg. Buek. | |||||||
32 Reflectirenden | |||||||
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