Kant: AA XIX, Erläuterungen zu G. Achenwalls Iuris ... , Seite 624

     
           
 

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  01 enthält. Alles Gute, ohne welches der Bewegungsgrund zur      
  02 Entschliessung nicht wäre volständig gewesen, ist mit der Absicht essentialiter      
  03 verbunden; alles vorausgesehene Gute; ohne welches gleichwohl      
  04 die Bewegungsgründe der Handlung zur Entschliessung zureichend waren,      
  05 ist mit der Absicht accidentaliter verbunden. In so ferne dieses Gute also      
  06 nur accidentaliter mit der Absicht verbunden ist, so steht es mit dessen      
  07 Ursachen, die es hervorbringen, nicht in nexu finali, d. i. diese Ursachen      
  08 sind nicht Mittel und die Wirkungen nicht Zwecke. Ich werde sie gute      
  09 Nebenfolgen nennen.      
           
  10 Die Wesen der Dinge haben wegen ihres gemeinschaftlichen Ursprunges      
  11 aus dem Göttlichen Wesen eine bewundernswürdige Harmonie,      
  12 nach welcher, in so wenn gewisse Verknüpfungen um eines gewissen Nutzens      
  13 willen schon zureichend nothwendig seyn und also ein motivum completum      
  14 sie zu beschliessen abgeben, sie gleichwohl noch viel andere Nutzbarkeiten      
  15 enthalten, die ihnen nothwendig seyn, die aber mit ihren Folgen nicht in      
  16 nexu finali stehen und mit der Göttlichen Absicht nur accidentaliter Verbunden      
  17 seyn. Beyspiele davon aus der Natur. Es stehen demnach alle      
  18 Nutzen der Dinge unter Gott als ihrem Ursprunge, nur man kan darum      
  19 nicht sagen, daß sie jederzeit besondere Göttliche Absichten waren.      
           
  20 (s In der Physik ist man gewohnt, alles mechanisch zu erklären,      
  21 und dieses ist ein Gesetz, ob zwar manches durch Geister mag gewirkt      
     

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