Kant: AA XIX, Erläuterungen zu G. Achenwalls Iuris ... , Seite 506

     
           
 

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  01 über die Armee richter sey. Wenn der Souverain despot und der Minister      
  02 Vizir und der Gouverneur Bassa ist. Die souverainetät wird durch nichts      
  03 eingeschränkt aber wohl gemäßigt und zwar durch den Willen, daß der      
  04 Staat in sich selbst einen Grund der Fortdauer habe ohne unterschied der      
  05 Printzen.      
           
   

 

7746.   ρ? υ? κ??   J 78.
 
     
  07 Der Monarch muß verhüten, daß der Staat nicht blos auf seiner      
  08 Persohn beruhe, ob es zwar brillant ist. Die unberühmteste aber verdienteste      
  09 Ehre ist, ihn so einzurichten, daß er nach ihm im Flor ist selbst      
  10 unter schwachen regenten.      
           
   

 

7747.   ρ? υ? κ??   J 79.
 
     
  12 Wenn sich das recht der Könige von einer Thathandlung (facto) des      
  13 Volcks derivirt, so könte das Volk keine größere Macht ertheilen, als es      
  14 selbst gehabt hat. Es muste also die souverainetät gehabt haben, um s0lche      
  15 auf einen andern zu transferiren. Nun kan sich das Volk nicht selbst Beherrschen      
  16 oder Regiren, also hat es diese Gewalt auch nicht auf den andern      
  17 transferiren können. Es können menschen nur ihrer Natürlichen Freyheit      
  18 zum Vortheil eines andern entsagen, aber dann können sie sich nichts vorbehalten.      
  19      
           
   

 

7748.   ρ? κ?? μ??   J 78.
 
     
  21 Ob die Unterthanen, wen sie auch durch ein wirklich pactum das      
  22 summum imperium übertragen hätten, sie das Recht sich vorbehalten      
  23 hätten, über die Beobachtung des pacti von Seiten des imperantis valide      
  24 zu urtheilen. Daraus sieht man, daß ein solches pactum, wodurch man      
  25 sich rechte vorbehält, aber keine Befugnis, andre zu zwingen, iuridisch      
  26 gültig nichtig sey.      
           
   

 

7749.   ρ? υ? κ??   J 79.
 
     
  28 Die Regirung hat nicht die Gringste Ähnlichkeit mit der Väterlichen      
  29 autorität, welche die aller uneingeschränkteste unter allen ist. Der Vater      
  30 muß das Kind ernähren und an seiner Statt Brod verdienen. Beym Regenten      
  31 ist es umgekehrt. Ieder unterthan mag sein interesse selbst besorgen,      
  32 aber nur was wechselseitige Rechte betrift, ist das Volk unmündig imgleichen      
     

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