Kant: AA XIX, Erläuterungen zu G. Achenwalls Iuris ... , Seite 487

     
           
 

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  01 werden. Die Unterthanen * haben Recht aber keine erlaubte Gewalt      
  02 und bedienen sie sich ihrer eignen, so thun sie nicht dem imperanti      
  03 unrecht, sondern es ist formaliter unrecht. Sie handeln wieder die form      
  04 des gemeinen wesens und ihren Vertrag. Der Wiederstand der Unterthanen      
  05 wiederspricht sich selbst und der geduldige Gehorsahm ihrer Glükseeligkeit,      
  06 ienes entscheidet.      
           
  07 184: * (s sie können sich niemals wiedersetzen aber doch wiederstehen,      
  08 d. i. weigern, das an sich moralisch unmögliche zu thun und      
  09 darüber alles erdulden. Die Ursache hiervon ist, weil der Mensch ein      
  10 thier ist, was nur unter dem Zwange Gut ist, und der da zwingen soll,      
  11 selbst Mensch ist. Es geschieht dem auch hierin kein Unrecht, der jederzeit      
  12 die Bande des Rechts zerreißen will. )      
           
     

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