Kant: AA XIX, Erläuterungen zu G. Achenwalls Iuris ... , Seite 460 |
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7578. κ--λ? υ--φ? ψ? J 30. In § 41: |
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02 | Contractus commercii sexualis. | ||||||
7579. κ--λ? υ? φ? J 30. 31. Am oberen Rand. 30: |
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04 | Man muß beweisen, daß ein Weib, wenn sie sich auch Willkührlich dem | ||||||
05 | Manne zum Gebrauch überlassen hat, J 31: dennoch facto ein recht bekommen | ||||||
06 | hat, ihn zu einer Ehe zu zwingen (factum obligatorium), und | ||||||
07 | dieses entweder um der Pflicht der Menschheit willen oder um des Kindes | ||||||
08 | willen. Ienes ist natürlich. | ||||||
7580. κ--λ? ρ?? J 32. 33. |
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10 | 32: Alle theile des Menschen haben ihrer Natureinrichtung gemäß | ||||||
11 | einen absoluten Gebrauch vor die Persohn selbst, der sie angehören, die | ||||||
12 | Geschlechter=Gliedmaßen und Kräfte ausgenommen. Sie gehören als | ||||||
13 | theile des Körpers der Persohn selbst an, so ferne sie aber gebraucht werden | ||||||
14 | sollen, muß einem andern ein Recht dazu constituirt werden. Nun ist | ||||||
15 | durchaus dominus utilis nöthig,* wenn iemandem usus soll licitus seyn. | ||||||
16 | Die Person selbst ist nicht dominus utilis, also muß einem einzigen andern | ||||||
17 | das dominium utile constituirt werden. Nun kann dieser usus keinem concedirt | ||||||
18 | werden, ohne daß der andere vicissim den usum concedire, und dieser | ||||||
19 | kann auch nicht ohne das dominium utile concedirt werden. Also hat der | ||||||
20 | Mann und das Weib wechselseitig in Ansehung der Geschlechtstheile | ||||||
21 | dominium utile doch so, daß es dem dominio directo nicht wiederstreite, | ||||||
22 | d. i. der Gesundheit und Gemächlichkeit des andern, worüber der andere | ||||||
23 | theil nur urtheilen kann. Dieses dominium utile kann vom iure utendi | ||||||
24 | nicht getrennet werden. Es ist nicht divisibel auch nicht alienabel. Es | ||||||
25 | ist ius in re. Denn es ist ius in membra non praestationem operae. Es | ||||||
26 | giebt sonst kein ius in re ad alterius personam pertinente. (s Wäre es ein | ||||||
27 | ius personale ad praestandam operam, so könte dieses Recht andere nicht | ||||||
28 | ausschließen ab eadem opera praestanda. ) | ||||||
29 | Hieraus folgt von selber: 1. daß die Hurerey iure naturae unerlaubt | ||||||
30 | sey, nicht weil man dadurch einen andern laedirt, sondern weil nach der | ||||||
31 | Regel des Rechts der andere den usum der sexual Eigenschaften nur sub | ||||||
32 | conditione dominii erlangen kann; dieses also tacite tradiret ist, und es | ||||||
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