Kant: AA XIX, Erläuterungen zu G. Achenwalls Iuris ... , Seite 405 |
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7485. ρ. J 159. Zu § 169 „perfecte talis“: |
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02 | Die Spanische nicht. | ||||||
7486. ρ? υ-χ? ψ? J 159. Zu § 169 Schluss „omne imperium - indivisibile“: |
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05 | auch nicht, daß es als ein Ganzes vor sich der theil eines andern | ||||||
06 | werde. | ||||||
07 | Die Erben können wohl in die Rechte der Oberherrschaft succediren | ||||||
08 | aber nicht das Land, welches sie sonst besassen, dieses als accession acqviriren. | ||||||
09 | Das geerbte Land muß seine besondere Regirung haben und | ||||||
10 | ist von dem Interesse des andern Landes gänzlich independent. | ||||||
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