Kant: AA XIX, Erläuterungen zu G. Achenwalls Iuris ... , Seite 374 |
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01 | Ferner: | ||||||
02 | Er hat keine obligation, denn er hat keinen Willenübel zu thun; | ||||||
03 | der so über den Gesetzen ist, kann nicht unrecht thun. | ||||||
7436. ρ? υ-φ? J 87. Zu § 104 Schluss „imperanti civili - ius competit“: |
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06 | Das imperium erstreckt sich so weit, als ein Volk über sich selbst beschließen | ||||||
07 | kann. Denn imperans ist immer repraesentant des Volks. | ||||||
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