Kant: AA XIX, Erläuterungen zu A. G. Baumgartens ... , Seite 150 |
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6756. ξ. Pr 35. In §71 Schluss: |
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02 | Aus dem Bewegungsgrunde der Göttlichen Heiligkeit kan kein Grund | ||||||
03 | der sittlichen Regel (der Beurtheilung) genommen werden, weil die heiligkeit | ||||||
04 | die moralität voraussetzt. Aus den Bewegungsgründen der Güte auch | ||||||
05 | nicht; denn aus Dankbarkeit können wir einem viel zu Gefallen thun, wovon | ||||||
06 | wir doch die natürliche Billigkeit nicht einsehen. | ||||||
6757. ξ? Pr 35. In §71: |
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08 | Das moralische Gefühl folgt auf den moralischen Begrif, bringt ihn | ||||||
09 | aber nicht hervor; noch viel weniger kan es ihn ersetzen, es setzt ihn voraus. | ||||||
6758. ξ. Pr 35. Unterer Rand: |
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11 | Ohne die Erkenntnis des Göttlichen willens ist kein allgemein gültiger | ||||||
12 | und machtiger Richter. non forum competens generale. Gott siehet in | ||||||
13 | sich das moralische Gesetz (der Mensch auch) und sich selbst als das Wesentliche | ||||||
14 | Urbild dieses Gesetzes (der Mensch sieht an sich die möglichkeit des | ||||||
15 | Gegentheils). Nicht als den Urheber; hieraus folgt, daß der Mensch sich | ||||||
16 | den Moralischen Gesetzen unterworfen, Gott aber zwar nicht über sie erhoben, | ||||||
17 | aber als das objectiv so wohl als subjectiv nothwendige Gesetz ansieht; | ||||||
18 | dem intellectualen nach ist das moralische Gesetz auch subjectiv, aber | ||||||
19 | dem sensitiven nach obiectiv. Der oberste Wille gehet auf den an sich nothwendigen | ||||||
20 | Zweck, die Bedingung aller zufälligen Zwecke. Dieser ist der | ||||||
21 | Zweck des Geistes und das Gesetz des Menschen. Der Mensch hat noch | ||||||
22 | einen andern Zweck über sich. Der Geist aber völlig in sich. Auf diese | ||||||
23 | Weise ist der Mensch sich selbst verantwortlich. | ||||||
6759. ξ? Pr 35. Neben und zu §71: |
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25 | Die Religion ist nicht ein Grund der Moral, sondern umgekehrt. | ||||||
26 | 1. Wenn die Moralität sich auf die Erkentnis des göttlichen Daseyns | ||||||
27 | gründete, so würde das Bewußtseyn der sittlichkeit mit dem vom göttlichen | ||||||
28 | daseyn verbunden seyn. | ||||||
29 | 2. Wir würden nicht die moralische bonitaet des Göttlichen Willens | ||||||
30 | erkenen könen. | ||||||
31 | 3. Die vis obligatoria ist in dem moralischen Verhältnis des göttlichen | ||||||
32 | Willens zu unserm (s nicht der Macht ). | ||||||
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