Kant: AA XIX, Erläuterungen zu A. G. Baumgartens ... , Seite 129 |
|||||||
Zeile:
|
Text:
|
|
|
||||
6668. κ--λ? (η?) Pr 27. |
|||||||
02 | Alle obligation ist zwiefach: Wir sind entweder iemandem oder von | ||||||
03 | iemandem obligirt. In letzterem falle entweder iuridice oder Ethice. | ||||||
6669. κ--λ? (η?) Pr 27. Zu den beiden letzten Sätzen von § 56: |
|||||||
05 | es ist ein Unterschied zwischen: Unrecht thun und: ein Unrecht thun; in | ||||||
06 | ansehung des ersteren kan niemand gezwungen werden zu thun, was recht ist. | ||||||
07 | Zweytens: es ist ein Unterschied zwischen der schuldigkeit nach strengem | ||||||
08 | Rechte und der Billigkeit; zu der letzteren kan niemand gezwungen werden. | ||||||
6670. κ--λ? (μ?) (η?) Pr 26. |
|||||||
10 | Die ethische Regel lautet so: thue das, was dir dounket einem andern | ||||||
11 | gut zu seyn; die des Rechts lautet so: thue daos, was mit der allgemeinen | ||||||
12 | Regel der Handlungen zusammenstimmt, in so fern ieder thut, was ihm | ||||||
13 | selbst gut dünkt. | ||||||
6671. κ--λ? (μ?) (η?) Pr 26. |
|||||||
15 | Es ist merkwürdig, daß die Menschen sich mehr erhitzen mit der | ||||||
16 | ethischen schönheit der Handlungen als mit der der Schuldigkeit. Welches | ||||||
17 | entweder daher komt, weil sie die letzten als nothwendig vorausetzen oder | ||||||
18 | weil die Menschen kei bald befinden, daß es unmöglich vor sie sey, die | ||||||
19 | Regeln des Rechts in ihrem Gantzen Umfange zu befolgen. | ||||||
6672. κ--λ? (η?) Pr 27. |
|||||||
21 | Was nach der Regel des all reinen Willens allgemein genomen | ||||||
22 | moglich ist, ist recht; was nach der Regel der Neigung allgemein genomen | ||||||
23 | möglich ist bricht ab. (s Die Regel der privat Neigung ist eigenützig und | ||||||
24 | nicht moralisch. ) | ||||||
25 | Die Allgemein Gültige Regel der Neigungen ist eine Regel der Glükseeligkeit; | ||||||
26 | denn daß allgemeine aller neigungen ist Annehmlichkeit und | ||||||
27 | deren abstractum Gloukseeligkeit. Wer Unrecht thut, verdient aller Menschen | ||||||
28 | feindschaft; wer ungütig ist, kan so glükseelig seyn, als er sich selbst machen | ||||||
29 | kan, aber ist keines Menschen Liebe fähig würdig. | ||||||
30 | Wenn alle Menschen und Regierungen nach regeln des Rechts geschähen, | ||||||
31 | so würden die Pflichten der Gütigkeit unnothig seyn. | ||||||
32 | Die Urtheile über Recht und Schuldigkeit betrachten die Regeln der | ||||||
[ Seite 128 ] [ Seite 130 ] [ Inhaltsverzeichnis ] |
|||||||