Kant: AA XVIII, Metaphysik Zweiter Theil , Seite 559 |
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01 | (g bey ) Raum und Zeit Möglichkeit von Wirklichkeit nicht unterschieden | |||||||||
02 | werden kan, darum weil beyde zusammen alle Moglichkeit in der Erscheinung | |||||||||
03 | mithin all in sich enthalten als Substrate, die zuvor gegeben | |||||||||
04 | werden müssen. | |||||||||
05 | Hieraus folgt nur, daß das ens realissimum zu dem realen Begriffe | |||||||||
06 | aller Moglichkeit vorher gegeben seyn müsse, mithin gleich wie der Raum | |||||||||
07 | nicht vorher als moglich gedacht werden könne, sondern als gegeben; aber | |||||||||
08 | nicht als etwas ein an sich wirkliches obiect, sondern eine bloße sinnliche | |||||||||
09 | Form, darin obiecte allein angeschauet werden können, folglich auch ens | |||||||||
10 | realissimum nicht als obiect, sondern als die bloße Form der Vernunft, | |||||||||
11 | in ihrer durchgangigen Bestimmung sich den Unterschied alles moglichen | |||||||||
12 | zu denken, folglich als Idee, die Wirklich ist (subiectiv), ehe noch etwas | |||||||||
13 | als moglich gedacht wird; woraus aber gar nicht folgt, daß das obiect | |||||||||
14 | dieser Idee an sich wirklich sey. | |||||||||
15 | Gleichwohl siehet man, daß in Beziehung auf die Natur des Menschlichen | |||||||||
16 | Verstandes (g und seiner Begrifee ) ein hochstes Wesen eben so nothwendig | |||||||||
17 | sey, als Raum und Zeit in Beziehung auf die Natur unserer Sinnlichkeit | |||||||||
18 | und deren Anschauung. | |||||||||
19 | Th 30: | |||||||||
20 | *(g Etwas, dessen Verhaltnis (g zu allem Moglichen ) im Absoluten | |||||||||
21 | Raum und Zeit bestimmt ist, ist wirklich. Eben so das, dessen | |||||||||
22 | Verhaltnis zu allem moglichen in der absoluten Vorstellung eines | |||||||||
23 | Dinges überhaupt bestimmt ist, ist wirklich. Beydes gehort zur durchgangigen | |||||||||
24 | äußeren Bestimmung in ansehung der Moglichkeit überhaupt | |||||||||
25 | und also macht dadurch auch die durchgangige innere Bestimmung | |||||||||
26 | eines individui. ) | |||||||||
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