Kant: AA XVIII, Metaphysik Zweiter Theil , Seite 506

     
           
 

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  01 oder Schein der Sinne zum Grunde. Nachahmung. Vermessene      
  02 Unwissenheit.      
           
  03 Dem Wahne ist der Erfahrungsgebrauch der Vernunft entgegen gesetzt.      
  04 Nicht daß sie ihre Gründe eben aus der Erfahrung nehmen müßte,      
  05 sondern auf sie müsse nicht weiter denken, als daß so weit sie nach Gesetzen      
  06 des auf Erfahrung nach Gesetzen, nach denen diese selbst moglich ist,      
  07 angewandt werden kan.      
           
  08 Th 3':      
  09 Was ist Erfahrungsgebrauch unserer Vernunft?      
           
  10 Wir können allen unseren Begriffen nur Bedeutung und unseren      
  11 Urtheilen nur so fern realitaet geben, als daß wir sie so ferne (g sie ) mit      
  12 den Principien einer darnach möglichen Erfahrung zusammen stimmen      
  13 (sonst sind sie paraphysisch). Alle Grundsätze, die Dinge der Erfahrung      
  14 zu erklären, die nicht den Regeln einer möglichen Erfahrung gemäß sind,      
  15 sondern unab transscendent bricht ab.      
           
   

 

6216.   ψ3.   Th 3'.
 
     
  17 Es nimmt jemand (g zum ) Grundsätze der Erfahrung das... ein Erfahrungen      
  18 an, wobey sich gar keine Vernunft brauchen läßt, und ist abergläubisch;      
  19 oder zum Grundsatze der Vernunft, wobey alle Zuverlaßigkeit      
  20 keine Verknüpfung der Erfahrung möglich ist, und ist schwarmerisch.      
           
  21 Oder es verwirft jemand alles, was nicht entweder durch Vernunft      
  22 oder Erfahrung erweislich ist, und der ist Ungläubig. Der hingegen,      
  23 welcher auch etwas als nothwendige Hypothesis zu volle, so fern sie zu      
  24 Vollendung des theoretischen oder practischen Gebrauchs der Vernunft      
  25 unentbehrlich ist, einräumt, ist gläubig.      
           
  26 Der Gläubige nimmt zwar etwas an, was gar kein Gegenstand der      
  27 Erfahrung seyn kan bricht ab.      
           
   

 

6217.   ψ3.   Th 3'.
 
     
  29 Der also eine Idee (g der Vernunft ) annimmt, mit der keine Erfahrungsgesetze      
  30 zusammen stimmen können, ist scharmerisch; der Erschei      
  31 Erfahrungsgesetze annimmt, mit denen kein Gebrauch der Vernunft zusammenbestehen      
  32 kan, ist abergläubisch. Der, welcher zwar die Wechselseitige      
  33 Zusammenstimmung der Vernunft und Erfahrung in einem ob der      
  34 Beurtheilung de eines obiects als nothwendig erkennt, aber zugleich kein      
     

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