Kant: AA XVIII, Metaphysik Zweiter Theil , Seite 483 |
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6186. ψ3-4? υ—ψ1?? M 396'. Zu M § 971: |
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02 | Ob Gott als Herr oder (g Gesetzgeber ) auch als Eigenthümer der | |||||||||
03 | Menschen zu sich einen dem andern als Mittel zum Zwek aufopfern könne. | |||||||||
04 | Ob, wenn das Letztere nicht ist, Gott durch Gesetze eingeschränkt, | |||||||||
05 | folglich nicht dominus plenus sey? | |||||||||
06 | Er hat das Recht, moralisch zu verbinden; dieses setzt aber Freyheit | |||||||||
07 | voraus. | |||||||||
6187. ψ3-4. M 397'. Zu M § 971ff.: |
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09 | Die Nöthigung eines vernünftigen Wesens durch die bloße Erkentnis | |||||||||
10 | des Gesetzes ist die Verbindlichkeit. Das Gesetz kan aber ein Vernünftiges | |||||||||
11 | Wesen nur nothigen und dieses sich als Verbindlich erkennen, wenn es | |||||||||
12 | seine allgemeingültigkeit für jeden Willen, also auch die nothwendige Einstimung | |||||||||
13 | seines Willens dazu erkennt. Nun kan das Vernünftige Wesen | |||||||||
14 | zu keinem Zwek stimmen, da es nicht selbst zugleich als Zwek, sondern | |||||||||
15 | blos als Mittel gebraucht würde. Also kan er dazu auch sich nicht als | |||||||||
16 | Verbunden erkennen. | |||||||||
17 | Die Befugnis, über et ein obiect ohne seine Einstimung zum Gesetze | |||||||||
18 | zu verfügen (g disponiren ), was man will, ist das Eigenthum. Gott | |||||||||
19 | ist also Herr, aber nicht Eigenthümer; souverain (autocrator), aber nicht | |||||||||
20 | Despot, der über Unterthanen als sein Eigenthum verfügte, folglich als | |||||||||
21 | über Sachen nach einem Willen, der dieser Glüseeligkeit nicht zum Zwek | |||||||||
22 | hat, disponirte. | |||||||||
6188. ψ3-4? (υ—χ?) M 397'. Zu M § 974: |
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24 | Despot ist der, welcher seine Unterthanen als sein Eigenthum ansieht. | |||||||||
25 | Nun kan er gütig seyn, aber ohne den Willen des Volks, auf welche | |||||||||
26 | Art sie wollen können es zu seyn, zu befragen. Er sieht sie also nicht | |||||||||
27 | (Tyrann ist ein grausamer Despot) wie Zwecke an sich selbst, aus deren | |||||||||
28 | Willen zugleich er allein gesetze heben darf, sondern blos wie werkzeuge | |||||||||
29 | seiner Zweke an. (z.B. Einen zum Beyspiel anderer aufopfern.) | |||||||||
6189. ψ? (χ?) M 398'. E I 666. Zu M § 975: |
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