Kant: AA XVII, Reflexionen zur Metaphysik. , Seite 581

     
           
 

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  01 ersteren die conditiones nicht in der durchgängigen Bestimmung betrachtet      
  02 werden, so muß eine gantze Welt, die keine andre conditiones ausser sich      
  03 hat als im absolutnothwendigen Wesen, auch keine andre Grentzen der      
  04 Wirklichkeit haben, als die inneren Bedingungen der Moglichkeit. Aus      
  05 einer Welt in diesem Verstande würde sich auf eine einige Ursache und      
  06 deren Allgnugsamkeit schließen lassen, ferner auf die einigkeit dieser Welt.      
  07 Aber aus der Welt, die nicht das absolute Weltall ist, läßt sich nicht mehr      
  08 schließen, als aus einem composito substantiali überhaupt. Endlich aus      
  09 einer bloßen multitudine rerum finitarum nicht mehr als aus einem einzigen      
  10 finito.      
           
  11 Der Vollendungsbegrif ist das letzte in der Vermehrung und entspringt      
  12 aus dem Begriff alles, so wohl in der synthesi als analysi. Der      
  13 Grentzbegrif ist das, was übrig bleibt in der Verminderung der conditionum:      
  14 e.g. Ein Grund, der keine Folge ist; das absolut nothwendige      
  15 das absolut (ungeachtet aller Bedingungen) zufällige, d.i. die Freyheit.      
           
   

 

4523.   ξ—ο? (ρ?)   M 111.   Über und unter der Überschrift „Notio mundi“:
 
     
  18 Die privatglückseeligkeit und Religion muß beym Menschen entweder      
  19 aus einem allgemeingültigen inneren oder äusseren princip abgeleitet      
  20 werden, wenn sie stimmen soll.      
           
   

 

4524.   ξ—ο? (ρ?) (υ?)   M 111.   Zu M § 354:
 
     
  22 Aus unserem Begrif der Welt wird nur der Begrif von der Beziehung      
  23 eines ieden Theils eines compositi substantialis zum Ganzen in      
  24 Ordnung gebracht. Wir können uns keine Wirkungen einer substantiae      
  25 oder compositi denken als unter Voraussetzung nach allgemeinen Regeln      
  26 der Natur der substantz selbst oder ihrer Ursache. In einem Gantzen, weil      
  27 die Theile in commercio stehen, kan die Absicht auf ieden Theil besonders      
  28 nicht mit der auf den andern bestehen, so doch, daß ihre Gemeinschaft      
     

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