Kant: AA XVI, L §. 305-308. IX 104-108. §. 23-29. ... , Seite 657

     
           
 

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  01 cat disiunctiven Urtheilen gehe ich vom Ganzen auf alle Theile zusammengenommen:      
  02 was unter der sphäre eines Begrifs enthalten ist, ist      
  03 auch unter einem der Theile dieser sphä sphaera enthalten; demnach muß      
  04 erstlich die Sphaera eingetheilt werden. e. g. Ein Gelehrter ist entweder      
  05 historisch oder Vernunftgelehrter; darunter ich meine, daß diese Begriffe      
  06 der sphaera nach Theile der sphaera der Gelehrten sind, aber nicht Theile      
  07 von einander, und alle zusammen complet.      
           
  08 Wenn wir einen allgemeinen Begrif als eine Fläche ansehen, in      
  09 welcher die enthaltenen conceptus communes wiederum Flächen, die      
  10 singulares puncte seyn: so ist die Frage, ob die Fläche aus Flächen oder      
  11 puncten bestehe, d. i. ob unter einer notione communi eine reihe der      
  12 moglichen subordinatio notionum communium ins unendliche enthalten      
  13 sey oder nicht; im ersten Falle gilt die lex continui von den Formen,      
  14 d. i. den specibus sub aliqvo genere contentis. Wenn ein Ding aus      
  15 einer specie natürlicher Weise in die andere übergeht, so durchläuft es      
  16 alle diese species intermedias. Weil auch, wenn die Welt eine gemeinschaftliche      
  17 Ursache hat, eine jede species nur möglich ist durch den Grund      
  18 der andern specierum zusammen genommen, wofern so sind die Übergänge      
  19 des Verstandes von einer wirklichen specie zur andern auch in      
  20 einem Flusse, d. i. es ist ein continuum formarum unter Wirklichen      
  21 Dingen.      
           
   

 

3096.   κ-ξ? ρ??   L 86'.
 
     
  23 In dem disjunctiven Urtheil wird nicht die sphaera des eingetheilten      
     

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