Kant: AA XVI, Einleitung in die Vernunftlehre. [L §. ... , Seite 041

     
           
 

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  01 sind nothwendige: entweder nur in besonderer Absicht zur Erkentnis      
  02 gewisser obiecte, oder in aller Absicht, so daß ohne sie das Denken      
  03 überhaupt unmoglich ist. )      
           
  04 ** (g Nicht die, nach welcher wir objecte erkennen, sondern überhaupt      
  05 denken, welches nur ein Theil vom Erkennen ist. )      
           
  06 Sich Obiecte des Denkens zu wählen, ist zufallig; die Regeln aber      
  07 des Denkens überhaupt sind nothwendig.      
           
  08 Es giebt also Regeln des Denkens, die 1. nur in gewisser Absicht      
  09 (g in Beziehung auf ein gewisses obiect ), oder die, so in aller Absicht      
  10 2. nothendig sind (g Form des Denkens -- Regeln, die nicht den Inhalt      
  11 der Erkentnis, sondern die bloße Form des Denkens (nicht anschauens)      
  12 an ihr betrachten ). (Nur die letzte gehören zur Logik.) ohne die gar kein      
  13 Verstand gebraucht werden kan.      
           
  14 Nothwendige Regeln müssen unabhangig von aller Erfahrung eingesehen      
  15 werden können, d. i. a priori. obgleich die Erfahrung uns zuerst      
  16 vom Gebrauch dieser Regeln Beyspiele geben kan. Wir haben die Form      
  17 des Verstandes vorher (s a priori ), die obiecte, womit er sich beschaftigt,      
  18 d. i. die Materie des Denkens, giebt uns Erfahrung.      
           
  19 (s Die Logik abstrahirt von allem Inhalt der Erkentnis. )      
           
  20 (g Regeln ) Müssen können demonstrirt werden. Nicht aus empirischer      
  21 psychologie.*      
           
  22 * (g Dadurch werden die Grenzen der Logik bestimmt (1mo keine      
  23 Lehre vom Idealism, 2do nicht vom Ursprunge der Ideen, 3tio nicht      
  24 von Vorurtheilen). Die Philosophie muß darinn fast allen andern      
  25 wissenschaften (dem Naturrecht, der Religion, als aus Theologie und      
  26 Moral, deren jedes seine Grenzen hat, bestehend) nacharbeiten. )      
           
  27 Logic. Wissenschaft der allgemeinen Regeln des Gebrauchs des Verstandes      
  28 überhaupt; also nicht des reinen Verstandes, auch nicht des Gebrauchs      
  29 in besonderen Wissenschaften, L II: auch nicht des Gelehrten,      
  30 noch des Gemeinen Gebrauchs, sondern alles Gebrauchs. Doch werden      
     

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