Kant: AA XV, Reflexionen zur Anthropologie. , Seite 180

   
         
 

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  01 Es ist ein Mangel der gesunden Vernunft, wenn man sich an einige    
  02 Allgemeinen Grundsätze, die doch von iener entlehnt sind, hält und sie    
  03 pünktlich befolgt, ohne sich darum zu bekümmern, ob sie nicht durch viele    
  04 besondere Felle wiederlegt oder eingeschränkt werden. Dieses ist Pedanterie,    
  05 so im gemeinen Gebrauch, also auch in Wissenschaften. Gleichwie    
  06 sonst Pedanterie die peinliche observantz desienigen, was sonst im    
  07 allgemeinen nützlich ist, ohne die Fälle der geziemenden Anwendung zu    
  08 kennen, genannt wird. Dahin gehörig: canones; leere praecepta; Gelehrsamkeit,    
  09 wo gemeine Erkentnis eben so gut ist; Ordnung nach Regeln,    
  10 knechtisch befolgt, ohne zu sehen, ob solche Passen.    
         
   

 

436.   κ?3 — ν2   M 236'.   E I 377. 216.
 
   
  12 Man muß vor die Empfindung eben so wohl als vor den Geschmak    
  13 sorgen. Dahin gehöret die Empfindung des eigentlichen Genusses: die    
  14 Mahlzeit. Es gehört dazu eben so wohl feine Beurtheilung und Erfindungskraft.    
  15 Es giebt Köche ohne Zunge. Es verlohnt sich wohl, ein    
  16 Vergnuegen zu cultiviren, was täglich genossen werden kan.    
         
  17 Gesunde Vernunft in der Artigkeit, Umgange Anständigkeit. Der    
  18 philosophen Geschafte ist nicht, Regeln zu geben, sondern die geheime Urtheile    
  19 der gemeinen Vernunft zergliedern. Gesetze selbst entspringen aus    
  20 dem, was die Gesunde Vernunft in besonderen Rechtsfällen urtheilen läßt.    
         
  21 Gesunde und unzergliederliche Vernunft wird vor Empfindung    
  22 gehalten.    
         
   

 

437.   μ? (υ?)   M 235.   E I 234.
 
   
  24 Principia des Einsehens sind von denen des Verstehens unterschieden.    
         
  25 Das Vermögen, a priori zu urtheilen (schließen), ist Vernunft.    
         
  26 Einsehen.    
         
    (s    
  27 Vermögen der Gesetze,    
         
     

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