Kant: AA XIV, Mathematik , Seite 045 |
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01 | Entfernung von einander haben, daß diese Entfernung durch die | ||||||
02 | Perpendickellinie, aus einem Punct (g A der ) der einen auf die andere | ||||||
03 | gefällt, gemessen meßbar sey, daß, weil die Entfernung wechselseitig gleich | ||||||
04 | seyn muß, die Entfernung des Puncts B der andern Linie, mithin die | ||||||
05 | Perpendiculare auf dieser, zugleich die Entfernung dieser Linie von jener | ||||||
06 | Messen und mit auf ihr zugleich perpendicular stehen werde. (g und ) | ||||||
07 | (weil sonst in einem Triangel zus zwey Seiten zusammengenommen so | ||||||
08 | groß wie die dritte seyn würden) diese beyde Perpendicularen eine und | ||||||
09 | dieselbe sind. | ||||||
10 | Da nun auf diesem Satze der Geometrische Beweis (ohne Herbeyziehung | ||||||
11 | unendlicher Flachen) allein beruht, mithin auf einem Satze der | ||||||
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