Kant: AA XII, Handschriftl. Erklärungen 1784 , Seite 377

     
           
 

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Text (Kant):

 

 

 

 
  01 machte es nicht aus ich hatte zwar bemerkt daß neue Forderungen vorher      
  02 gegangen wären aber darüber wolte ich mich nicht eher erklären      
  03 als bis ich zu Ende gelesen hatte bis ich auf die Stelle von dem mir      
  04 erlaubten Gebrauch des Gartens kam welche allen Unterredungen über      
  05 diese Materie und hiemit auch der Betreibung des Contracts ein Ende      
  06 machte.      
           
  07 Ich war damit zufrieden das ich 25 rthlr Zins bekäme denn das      
  08 hatte ich in einem Billette declarirt aber nicht mit dem was er sich      
  09 davor ausbedung welches ich ihm um gar keinen Preis accordiret hätte      
  10 und wovon auch die Rede niemals gewesen war Ich hatte aber nicht      
  11 nöthig ihm diese meine Meinung zu sagen sondern konte sie bis zu      
  12 Ende der Durchsicht des contracts aussetzen Als ich aber auf die Stelle      
  13 kam - - so riß mir die Geduld aus - und das Geschäfte des      
  14 contrahirens wurde abgebrochen und die Antwort schriftlich zu geben      
  15 versprochen.      
           
  16 Was den Preis der Miethe betrift aus dessen Bewilligung der      
  17 Kläger so große Folgerungen zieht so konte ich ihn allerdings      
  18 zum voraus einräumen bevor ich noch die Bedingungen oder die      
  19 Art wie er [seine] vorgeschlagenen Bedingungen bestimmen würde      
  20 vollig durchgesehen hatte. Denn ich hatte schon vorher angekündigt      
  21 wie viel ich für diesen Preis lassen könnte war nun die Bestimung      
  22 der Bedingungen die noch weiterhin im contract folgen      
  23 würden meinem Vorhaben nicht gemäß so verwarf ich sie und mit      
  24 ihnen fiel auch der Preis Der Preis war nicht auf alle mögliche Bedingungen      
  25 festgesetzt sondern die welche mit meinem Plane übereinkommen      
  26 würden die oder deren nähere Bestimmung ich noch im Begriffe      
  27 war zu lesen.      
           
  28 Er hätte können einen mündlichen oder Schriftlichen contract vorschlagen.      
  29 Den ersteren hätte ich niemals eingeschlagen weil ich das      
  30 Drehen schon kenne und ohne daß es vorher abgemacht worden wie der      
  31 contract abgefaßt werden solte konte der Gegner nicht das im Discurse      
  32 gesagte darüber man seine Meinung mehrmalen verändern kan nicht      
  33 für einen mündlichen Contract ausgeben. Man müßte sagen diese oder      
  34 jene Abrede sey statt contracts Allein dieser Zweydeutigkeit hat mich      
  35 mein angeblicher Miether überhoben. Er sagt deutlich daß der contract      
  36 schriftlich solte errichtet werden welches gar nicht wieder das Gesetz ist.      
           
     

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