Kant: AA XI, Briefwechsel 1789 , Seite 041 |
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| 01 | S. 156. "Das heißt nichts Anders als etc." (Hier redet er von | ||||||
| 02 | nothwendigen Gesetzen etc., ohne zu bemerken, daß in der Critik eben | ||||||
| 03 | die Aufgabe ist: welche Gesetze die objectiv=nothwendigen sind und | ||||||
| 04 | wodurch man berechtigt ist sie, als von der Natur der Dinge geltend, | ||||||
| 05 | anzunehmen, d. i. wie sie synthetisch und doch a priori möglich sind; | ||||||
| 06 | denn sonst ist man in Gefahr mit Crusius, dessen Sprache Eberhard | ||||||
| 07 | an dieser Stelle führt, eine blos subiective Nothwendigkeit aus Gewonheit | ||||||
| 08 | oder Unvermögen, sich einen Gegenstand auf andere Art | ||||||
| 09 | faslich zu machen, für Obiectiv zu halten). | ||||||
| 10 | S. 157-58. "Ich meines gringen Theils etc. (Hier könnte | ||||||
| 11 | man wohl fragen, wie ein fremder Gelehrter, dem man den Hörsal | ||||||
| 12 | der Sorbonne mit dem Beysatz zeigte: Hier ist seit 300 Iahren disputirt | ||||||
| 13 | worden: Was hat man denn ausgemacht?) | ||||||
| 14 | S. 158. "Wir können an ihrer Erweiterung immer fortarbeiten | ||||||
| 15 | - ohne uns - einzulassen. Auf die Art etc. (Hier muß man ihn | ||||||
| 16 | nun festhalten. Denn seine Declaration betrift einen wichtigen Punct, | ||||||
| 17 | nämlich ob Critik d. V. vor der Metaph. vorhergehen müsse, oder | ||||||
| 18 | nicht, und von S. 157 bis 159 beweiset er, seine verwirrte Idee von | ||||||
| 19 | dem, warum es in der Critik zu thun ist, zugleich aber auch seine | ||||||
| 20 | Unwissenheit, da wo er mit Gelehrsamkeit paradiren will, so sehr, da | ||||||
| 21 | auch nur an dieser Stelle allein das Blendwerk, was er in Zukunft | ||||||
| 22 | machen will, aufgedeckt wird. Er redet S. 157 von metaphysischer | ||||||
| 23 | (im Anfange des Abschnitts von transscendentaler) Warheit und dem | ||||||
| 24 | Beweise derselben, im Gegensatze mit der Logischen Warheit und ihrem | ||||||
| 25 | Beweise. Aber alle Warheit eines Urtheils, sofern sie auf obiectiven | ||||||
| 26 | Gründen beruht, ist logisch, das Urtheil selbst mag zur Physik oder | ||||||
| 27 | der Metaphys. gehören. Man pflegt die logische Warheit der ästhetischen | ||||||
| 28 | (die für die Dichter ist) z. B. den Himmel als ein Gewölbe und den | ||||||
| 29 | Sonnenuntergang als Eintauchung ins Meer vorzustellen, entgegen zu | ||||||
| 30 | setzen. Zu der letzteren erfodert man nur, daß das Urtheil den allen | ||||||
| 31 | Menschen gewöhnlichen Schein, mithin Ubereinstimmung mit subiectiven | ||||||
| 32 | Bedingungen zu urtheilen, zum Grunde habe. Wo aber lediglich von | ||||||
| 33 | obiectiven Bestimmungsgründen des Urtheils die Rede ist, da hat noch | ||||||
| 34 | niemand zwischen geometrischer, physischer, oder metaphysischer - und | ||||||
| 35 | logischer Warheit einen Unterschied gemacht. | ||||||
| 36 | Nun sagt er S. 158 "Wir können (an ihrer Erweiterung) immer | ||||||
| 37 | fortarbeiten etc. ohne uns auf die transsc: Gültigkeit dieser Warheiten | ||||||
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