Kant: AA VIII, Zum ewigen Frieden. Ein ... , Seite 386

     
           
 

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Text (Kant):

 

 

 

 
  01 überlassen will. Mit der Moral im ersteren Sinne (als Ethik) ist die Politik      
  02 leicht einverstanden, um das Recht der Menschen ihren Oberen preis      
  03 zu geben: aber mit der in der zweiten Bedeutung (als Rechtslehre), vor      
  04 der sie ihre Kniee beugen müßte, findet sie es rathsam, sich gar nicht auf      
  05 Vertrag einzulassen, ihr lieber alle Realität abzustreiten und alle Pflichten      
  06 auf lauter Wohlwollen auszudeuten; welche Hinterlist einer lichtscheuen      
  07 Politik doch von der Philosophie durch die Publicität jener ihrer      
  08 Maximen leicht vereitelt werden würde, wenn jene es nur wagen wollte,      
  09 dem Philosophen die Publicität der seinigen angedeihen zu lassen.      
           
  10 In dieser Absicht schlage ich ein anderes, transscendentales und bejahendes      
  11 Princip des öffentlichen Rechts vor, dessen Formel diese sein würde:      
  12 "Alle Maximen, die der Publicität bedürfen (um ihren Zweck nicht      
  13 zu verfehlen), stimmen mit Recht und Politik vereinigt zusammen."      
           
  14 Denn wenn sie nur durch die Publicität ihren Zweck erreichen können,      
  15 so müssen sie dem allgemeinen Zweck des Publicums (der Glückseligkeit)      
  16 gemäß sein, womit zusammen zu stimmen (es mit seinem Zustande zufrieden      
  17 zu machen), die eigentliche Aufgabe der Politik ist. Wenn aber      
  18 dieser Zweck nur durch die Publicität, d. i. durch die Entfernung alles      
  19 Mißtrauens gegen die Maximen derselben, erreichbar sein soll, so müssen      
  20 diese auch mit dem Recht des Publicums in Eintracht stehen; denn in      
  21 diesem allein ist die Vereinigung der Zwecke Aller möglich. - Die weitere      
  22 Ausführung und Erörterung dieses Princips muß ich für eine andere      
  23 Gelegenheit aussetzen; nur daß es eine transscendentale Formel sei, ist      
  24 aus der Entfernung aller empirischen Bedingungen (der Glückseligkeitslehre),      
  25 als der Materie des Gesetzes, und der bloßen Rücksicht auf die      
  26 Form der allgemeinen Gesetzmäßigkeit zu ersehen.      
           
  27 Wenn es Pflicht, wenn zugleich gegründete Hoffnung da ist, den Zustand      
  28 eines öffentlichen Rechts, obgleich nur in einer ins Unendliche fortschreitenden      
  29 Annäherung wirklich zu machen, so ist der ewige Friede,      
  30 der auf die bisher fälschlich so genannte Friedensschlüsse (eigentlich Waffenstillstände)      
  31 folgt, keine leere Idee, sondern eine Aufgabe, die, nach und      
  32 nach aufgelöst, ihrem Ziele (weil die Zeiten, in denen gleiche Fortschritte      
  33 geschehen, hoffentlich immer kürzer werden) beständig näher kommt.      
           
           
     

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