Kant: AA VIII, Zum ewigen Frieden. Ein ... , Seite 365

     
           
 

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Text (Kant):

 

 

 

 
  01 gothische und sarmatische Völker getrennt; und was kann wohl      
  02 anders die Eskimos (vielleicht uralte europäische Abenteurer, ein von      
  03 allen Amerikanern ganz unterschiedenes Geschlecht) im Norden und die      
  04 Pescheräs im Süden von Amerika bis zum Feuerlande hingetrieben      
  05 haben, als der Krieg, dessen sich die Natur als Mittels bedient, die Erde      
  06 allerwärts zu bevölkern? Der Krieg aber selbst bedarf keines besonderen Bewegungsgrundes,      
  07 sondern scheint auf die menschliche Natur gepfropft zu      
  08 sein und sogar als etwas Edles, wozu der Mensch durch den Ehrtrieb ohne      
  09 eigennützige Triebfedern beseelt wird, zu gelten: so daß Kriegesmuth      
  10 (von amerikanischen Wilden sowohl, als den europäischen in den Ritterzeiten)      
  11 nicht bloß, wenn Krieg ist (wie billig), sondern auch, daß Krieg      
  12 sei, von unmittelbarem großem Werth zu sein geurtheilt wird, und er oft,      
  13 bloß um jenen zu zeigen, angefangen, mithin in dem Kriege an sich selbst      
  14 eine innere Würde gesetzt wird, sogar daß ihm auch wohl Philosophen,      
  15 als einer gewissen Veredelung der Menschheit, eine Lobrede halten uneingedenk      
  16 des Ausspruchs jenes Griechen: "Der Krieg ist darin schlimm, da      
  17 er mehr böse Leute macht, als er deren wegnimmt." - So viel von dem,      
  18 was die Natur für ihren eigenen Zweck in Ansehung der Menschengattung      
  19 als einer Thierklasse thut.      
           
  20 Jetzt ist die Frage, die das Wesentliche der Absicht auf den ewigen      
  21 Frieden betrifft: Was die Natur in dieser Absicht beziehungsweise auf den      
  22 Zweck, den dem Menschen seine eigene Vernunft zur Pflicht macht, mithin      
  23 zu Begünstigung seiner moralischen Absicht thue, und wie sie die      
  24 Gewähr leiste, daß dasjenige, was der Mensch nach Freiheitsgesetzen thun      
  25 sollte, aber nicht thut, dieser Freiheit unbeschadet auch durch einen Zwang      
  26 der Natur, daß er es thun werde, gesichert sei, und zwar nach allen drei      
  27 Verhältnissen des öffentlichen Rechts, des Staats=, Völker= und      
  28 weltbürgerlichen Rechts. - Wenn ich von der Natur sage: sie      
  29 will, daß dieses oder jenes geschehe, so heißt das nicht soviel als: sie      
  30 legt uns eine Pflicht auf, es zu thun (denn das kann nur die zwangsfreie      
  31 praktische Vernunft), sondern sie thut es selbst, wir mögen wollen oder      
  32 nicht ( fata volentem ducunt, nolentem trahunt ).      
           
  33 1. Wenn ein Volk auch nicht durch innere Mißhelligkeit genöthigt      
  34 würde, sich unter den Zwang öffentlicher Gesetze zu begeben, so würde es      
  35 doch der Krieg von außen thun, indem nach der vorher erwähnten Naturanstalt      
  36 ein jedes Volk ein anderes es drängende Volk zum Nachbar vor      
  37 sich findet, gegen das es sich innerlich zu einem Staat bilden muß, um      
           
     

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