Kant: AA VIII, Zum ewigen Frieden. Ein ... , Seite 365 |
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01 | gothische und sarmatische Völker getrennt; und was kann wohl | ||||||
02 | anders die Eskimos (vielleicht uralte europäische Abenteurer, ein von | ||||||
03 | allen Amerikanern ganz unterschiedenes Geschlecht) im Norden und die | ||||||
04 | Pescheräs im Süden von Amerika bis zum Feuerlande hingetrieben | ||||||
05 | haben, als der Krieg, dessen sich die Natur als Mittels bedient, die Erde | ||||||
06 | allerwärts zu bevölkern? Der Krieg aber selbst bedarf keines besonderen Bewegungsgrundes, | ||||||
07 | sondern scheint auf die menschliche Natur gepfropft zu | ||||||
08 | sein und sogar als etwas Edles, wozu der Mensch durch den Ehrtrieb ohne | ||||||
09 | eigennützige Triebfedern beseelt wird, zu gelten: so daß Kriegesmuth | ||||||
10 | (von amerikanischen Wilden sowohl, als den europäischen in den Ritterzeiten) | ||||||
11 | nicht bloß, wenn Krieg ist (wie billig), sondern auch, daß Krieg | ||||||
12 | sei, von unmittelbarem großem Werth zu sein geurtheilt wird, und er oft, | ||||||
13 | bloß um jenen zu zeigen, angefangen, mithin in dem Kriege an sich selbst | ||||||
14 | eine innere Würde gesetzt wird, sogar daß ihm auch wohl Philosophen, | ||||||
15 | als einer gewissen Veredelung der Menschheit, eine Lobrede halten uneingedenk | ||||||
16 | des Ausspruchs jenes Griechen: "Der Krieg ist darin schlimm, da | ||||||
17 | er mehr böse Leute macht, als er deren wegnimmt." - So viel von dem, | ||||||
18 | was die Natur für ihren eigenen Zweck in Ansehung der Menschengattung | ||||||
19 | als einer Thierklasse thut. | ||||||
20 | Jetzt ist die Frage, die das Wesentliche der Absicht auf den ewigen | ||||||
21 | Frieden betrifft: Was die Natur in dieser Absicht beziehungsweise auf den | ||||||
22 | Zweck, den dem Menschen seine eigene Vernunft zur Pflicht macht, mithin | ||||||
23 | zu Begünstigung seiner moralischen Absicht thue, und wie sie die | ||||||
24 | Gewähr leiste, daß dasjenige, was der Mensch nach Freiheitsgesetzen thun | ||||||
25 | sollte, aber nicht thut, dieser Freiheit unbeschadet auch durch einen Zwang | ||||||
26 | der Natur, daß er es thun werde, gesichert sei, und zwar nach allen drei | ||||||
27 | Verhältnissen des öffentlichen Rechts, des Staats=, Völker= und | ||||||
28 | weltbürgerlichen Rechts. - Wenn ich von der Natur sage: sie | ||||||
29 | will, daß dieses oder jenes geschehe, so heißt das nicht soviel als: sie | ||||||
30 | legt uns eine Pflicht auf, es zu thun (denn das kann nur die zwangsfreie | ||||||
31 | praktische Vernunft), sondern sie thut es selbst, wir mögen wollen oder | ||||||
32 | nicht ( fata volentem ducunt, nolentem trahunt ). | ||||||
33 | 1. Wenn ein Volk auch nicht durch innere Mißhelligkeit genöthigt | ||||||
34 | würde, sich unter den Zwang öffentlicher Gesetze zu begeben, so würde es | ||||||
35 | doch der Krieg von außen thun, indem nach der vorher erwähnten Naturanstalt | ||||||
36 | ein jedes Volk ein anderes es drängende Volk zum Nachbar vor | ||||||
37 | sich findet, gegen das es sich innerlich zu einem Staat bilden muß, um | ||||||
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