Kant: AA VI, Die Metaphysik der Sitten. ... , Seite 456

     
           
 

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Text (Kant):

 

 

 

 
  01 nach Naturgesetzen wäre, anzudichten und alles Neue in Vergleichung damit      
  02 zu verachten.      
           
  03 Was aber die Intension, d. i. den Grad der Verbindlichkeit zu      
  04 dieser Tugend, betrifft, so ist er nach dem Nutzen, den der Verpflichtete      
  05 aus der Wohlthat gezogen hat, und der Uneigennützigkeit, mit der ihm      
  06 diese ertheilt worden, zu schätzen. Der mindeste Grad ist, gleiche Dienstleistungen      
  07 dem Wohlthäter, der dieser empfänglich (noch lebend) ist, und,      
  08 wenn er es nicht ist, Anderen zu erweisen: eine empfangene Wohlthat      
  09 nicht wie eine Last, deren man gern überhoben sein möchte, (weil der so      
  10 Begünstigte gegen seinen Gönner eine Stufe niedriger steht und dies dessen      
  11 Stolz kränkt) anzusehen; sondern selbst die Veranlassung dazu als      
  12 moralische Wohlthat aufzunehmen, d. i. als gegebene Gelegenheit, diese      
  13 Tugend der Menschenliebe, welche mit der Innigkeit der wohlwollenden      
  14 Gesinnung zugleich Zärtlichkeit des Wohlwollens (Aufmerksamkeit auf      
  15 den kleinsten Grad derselben in der Pflichtvorstellung) ist, zu verbinden      
  16 und so die Menschenliebe zu cultiviren.      
           
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C.
     
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Theilnehmende Empfindung ist überhaupt Pflicht.
     
           
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§ 34.
     
           
  20 Mitfreude und Mitleid ( sympathia moralis ) sind zwar sinnliche      
  21 Gefühle einer (darum ästhetisch zu nennenden) Lust oder Unlust an dem      
  22 Zustande des Vergnügens sowohl als Schmerzens Anderer (Mitgefühl,      
  23 theilnehmende Empfindung), wozu schon die Natur in den Menschen die      
  24 Empfänglichkeit gelegt hat. Aber diese als Mittel zu Beförderung des      
  25 thätigen und vernünftigen Wohlwollens zu gebrauchen, ist noch eine besondere,      
  26 obzwar nur bedingte Pflicht unter dem Namen der Menschlichkeit      
  27 ( humanitas ): weil hier der Mensch nicht blos als vernünftiges Wesen,      
  28 sondern auch als mit Vernunft begabtes Thier betrachtet wird. Diese      
  29 kann nun in dem Vermögen und Willen, sich einander in Ansehung      
  30 seiner Gefühle mitzutheilen ( humanitas practica ), oder blos in der      
  31 Empfänglichkeit für das gemeinsame Gefühl des Vergnügens oder      
  32 Schmerzens ( humanitas aesthetica ), was die Natur selbst giebt, gesetzt      
  33 werden. Das erstere ist frei und wird daher theilnehmend genannt      
  34 ( communio sentiendi liberalis ) und gründet sich auf praktische Vernunft:      
           
     

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