Kant: AA VI, Die Metaphysik der Sitten. ... , Seite 350

     
           
 

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Text (Kant):

 

 

 

 
  01 pleonastisch; denn der Naturzustand ist selbst ein Zustand der      
  02 Ungerechtigkeit. Ein gerechter Feind würde der sein, welchem meinerseits      
  03 zu widerstehen ich unrecht thun würde; dieser würde aber alsdann auch      
  04 nicht mein Feind sein.      
           
  05
§ 61.
     
           
  06 Da der Naturzustand der Völker eben so wohl als einzelner Menschen      
  07 ein Zustand ist, aus dem man herausgehen soll, um in einen gesetzlichen      
  08 zu treten: so ist vor diesem Ereigniß alles Recht der Völker und alles      
  09 durch den Krieg erwerbliche oder erhaltbare äußere Mein und Dein der      
  10 Staaten bloß provisorisch und kann nur in einem allgemeinen Staatenverein      
  11 (analogisch mit dem, wodurch ein Volk Staat wird) peremtorisch      
  12 geltend und ein wahrer Friedenszustand werden. Weil aber bei gar      
  13 zu großer Ausdehnung eines solchen Völkerstaats über weite Landstriche      
  14 die Regierung desselben, mithin auch die Beschützung eines jeden Gliedes      
  15 endlich unmöglich werden muß, eine Menge solcher Corporationen aber      
  16 wiederum ein Kriegszustand herbeiführt: so ist der ewige Friede (das      
  17 letzte Ziel des ganzen Völkerrechts) freilich eine unausführbare Idee. Die      
  18 politische Grundsätze aber, die darauf abzwecken, nämlich solche Verbindungen      
  19 der Staaten einzugehen, als zur continuirlichen Annäherung zu      
  20 demselben dienen, sind es nicht, sondern, so wie diese eine auf der Pflicht,      
  21 mithin auch auf dem Recht der Menschen und Staaten gegründete Aufgabe      
  22 ist, allerdings ausführbar.      
           
  23 Man kann einen solchen Verein einiger Staaten, um den Frieden      
  24 zu erhalten, den permanenten Staatencongreß nennen, zu welchem      
  25 sich zu gesellen jedem benachbarten unbenommen bleibt; dergleichen (wenigstens      
  26 was die Förmlichkeiten des Völkerrechts in Absicht auf Erhaltung      
  27 des Friedens betrifft) in der ersten Hälfte dieses Jahrhunderts in der      
  28 Versammlung der Generalstaaten im Haag noch statt fand; wo die Minister      
  29 der meisten europäischen Höfe und selbst der kleinsten Republiken      
  30 ihre Beschwerden über die Befehdungen, die einem von dem anderen widerfahren      
  31 waren, anbrachten und so sich ganz Europa als einen einzigen föderirten      
  32 Staat dachten, den sie in jener ihren öffentlichen Streitigkeiten      
  33 gleichsam als Schiedsrichter annahmen, statt dessen späterhin das Völkerrecht      
  34 bloß in Büchern übrig geblieben, aus Cabinetten aber verschwunden,      
  35 oder nach schon verübter Gewalt in Form der Deductionen der Dunkelheit      
  36 der Archive anvertrauet worden ist.      
           
           
     

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