Kant: AA VI, Die Metaphysik der Sitten. ... , Seite 214 |
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01 | Vermögen der reinen Vernunft für sich selbst praktisch zu sein. Dieses ist | ||||||
02 | aber nicht anders möglich, als durch die Unterwerfung der Maxime einer | ||||||
03 | jeden Handlung unter die Bedingung der Tauglichkeit der erstern zum allgemeinen | ||||||
04 | Gesetze. Denn als reine Vernunft, auf die Willkür unangesehen | ||||||
05 | dieser ihres Objects angewandt, kann sie als Vermögen der Principien | ||||||
06 | (und hier praktischer Principien, mithin als gesetzgebendes Vermögen), | ||||||
07 | da ihr die Materie des Gesetzes abgeht, nichts mehr als die Form der | ||||||
08 | Tauglichkeit der Maxime der Willkür zum allgemeinen Gesetze selbst zum | ||||||
09 | obersten Gesetze und Bestimmungsgrunde der Willkür machen und, da die | ||||||
10 | Maximen des Menschen aus subjectiven Ursachen mit jenen objectiven nicht | ||||||
11 | von selbst übereinstimmen, dieses Gesetz nur schlechthin als Imperativ des | ||||||
12 | Verbots oder Gebots vorschreiben. | ||||||
13 | Diese Gesetze der Freiheit heißen zum Unterschiede von Naturgesetzen | ||||||
14 | moralisch. So fern sie nur auf bloße äußere Handlungen und deren Gesetzmäßigkeit | ||||||
15 | gehen, heißen sie juridisch; fordern sie aber auch, daß sie | ||||||
16 | (die Gesetze) selbst die Bestimmungsgründe der Handlungen sein sollen, | ||||||
17 | so sind sie ethisch, und alsdann sagt man: die Übereinstimmung mit den | ||||||
18 | ersteren ist die Legalität, die mit den zweiten die Moralität der Handlung. | ||||||
19 | Die Freiheit, auf die sich die erstern Gesetze beziehen, kann nur | ||||||
20 | die Freiheit im äußeren Gebrauche, diejenige aber, auf die sich die letztere | ||||||
21 | beziehen, die Freiheit sowohl im äußern als innern Gebrauche der Willkür | ||||||
22 | sein, sofern sie durch Vernunftgesetze bestimmt wird. So sagt man in der | ||||||
23 | theoretischen Philosophie: im Raume sind nur die Gegenstände äußerer | ||||||
24 | Sinne, in der Zeit aber alle, sowohl die Gegenstände äußerer als des | ||||||
25 | inneren Sinnes: weil die Vorstellungen beider doch Vorstellungen sind | ||||||
26 | und sofern insgesammt zum inneren Sinne gehören. Eben so, mag die | ||||||
27 | Freiheit im äußeren oder inneren Gebrauche der Willkür betrachtet werden, | ||||||
28 | so müssen doch ihre Gesetze, als reine praktische Vernunftgesetze für die | ||||||
29 | freie Willkür überhaupt, zugleich innere Bestimmungsgründe derselben | ||||||
30 | sein: obgleich sie nicht immer in dieser Beziehung betrachtet werden | ||||||
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34 | Daß man für die Naturwissenschaft, welche es mit den Gegenständen | ||||||
35 | äußerer Sinne zu thun hat, Principien a priori haben müsse, und daß es | ||||||
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