Kant: AA V, Kritik der Urtheilskraft ... , Seite 397

     
           
 

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Text (Kant):

 

 

 

 
  01 der Gegenstände der Erfahrung immanent sein mag), mithin ihm      
  02 für bestimmende Urtheile die objective Realität nicht verschafft werden      
  03 kann: so ist hieraus begreiflich, wie alle Systeme, die man für die dogmatische      
  04 Behandlung des Begriffs der Naturzwecke und der Natur, als      
  05 eines durch Endursachen zusammenhängenden Ganzen, nur immer entwerfen      
  06 mag, weder objectiv bejahend, noch objectiv verneinend irgend      
  07 etwas entscheiden können; weil, wenn Dinge unter einem Begriffe, der      
  08 bloß problematisch ist, subsumirt werden, die synthetischen Prädicate desselben      
  09 (z. B. hier: ob der Zweck der Natur, den wir uns zu der Erzeugung      
  10 der Dinge denken, absichtlich oder unabsichtlich sei) eben solche      
  11 (problematische) Urtheile, sie mögen nun bejahend oder verneinend      
  12 sein, vom Object abgeben müssen, indem man nicht weiß, ob man über      
  13 Etwas oder Nichts urtheilt. Der Begriff einer Causalität durch Zwecke      
  14 (der Kunst) hat allerdings objective Realität, der einer Causalität nach      
  15 dem Mechanism der Natur eben sowohl. Aber der Begriff einer Causalität      
  16 der Natur nach der Regel der Zwecke, noch mehr aber eines Wesens, dergleichen      
  17 uns gar nicht in der Erfahrung gegeben werden kann, nämlich      
  18 eines solchen als Urgrundes der Natur, kann zwar ohne Widerspruch gedacht      
  19 werden, aber zu dogmatischen Bestimmungen doch nicht taugen:      
  20 weil ihm, da er nicht aus der Erfahrung gezogen werden kann, auch zur      
  21 Möglichkeit derselben nicht erforderlich ist, seine objective Realität durch      
  22 nichts gesichert werden kann. Geschähe dieses aber auch, wie kann ich      
  23 Dinge, die für Producte göttlicher Kunst bestimmt angegeben werden, noch      
  24 unter Producte der Natur zählen, deren Unfähigkeit, dergleichen nach ihren      
  25 Gesetzen hervorzubringen, eben die Berufung auf eine von ihr unterschiedene      
  26 Ursache nothwendig machte?      
           
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§ 75.

     
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Der Begriff einer objectiven Zweckmäßigkeit der Natur ist

     
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ein kritisches Princip der Vernunft für die reflectirende

     
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Urtheilskraft.

     
           
  31 Es ist doch etwas ganz anderes, ob ich sage: die Erzeugung gewisser      
  32 Dinge der Natur, oder auch der gesammten Natur ist nur durch eine      
  33 Ursache, die sich nach Absichten zum Handeln bestimmt, möglich; oder      
  34 ich kann nach der eigenthümlichen Beschaffenheit meiner      
  35 Erkenntnißvermögen über die Möglichkeit jener Dinge und ihre      
           
     

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