Kant: AA V, Kritik der Urtheilskraft ... , Seite 366 |
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01 | Gestalten, als auch wohl der Zahlen wegen einer gewissen aus der | ||||||
02 | Einfachheit ihrer Construction nicht erwarteten Zweckmäßigkeit derselben | ||||||
03 | a priori zu allerlei Erkenntnißgebrauch Schönheit zu nennen; und spricht | ||||||
04 | z. B. von dieser oder jener schönen Eigenschaft des Cirkels, welche auf | ||||||
05 | diese oder jene Art entdeckt wäre. Allein es ist keine ästhetische Beurtheilung, | ||||||
06 | durch die wir sie zweckmäßig finden; keine Beurtheilung ohne | ||||||
07 | Begriff, die eine bloße subjective Zweckmäßigkeit im freien Spiele | ||||||
08 | unserer Erkenntnißvermögen bemerklich machte: sondern eine intellectuelle | ||||||
09 | nach Begriffen, welche eine objective Zweckmäßigkeit, d. i. Tauglichkeit zu | ||||||
10 | allerlei (ins Unendliche mannigfaltigen) Zwecken, deutlich zu erkennen | ||||||
11 | giebt. Man müßte sie eher eine relative Vollkommenheit, als eine | ||||||
12 | Schönheit der mathematischen Figur nennen. Die Benennung einer | ||||||
13 | intellectuellen Schönheit kann auch überhaupt nicht füglich erlaubt | ||||||
14 | werden: weil sonst das Wort Schönheit alle bestimmte Bedeutung, oder | ||||||
15 | das intellectuelle Wohlgefallen allen Vorzug vor dem sinnlichen verlieren | ||||||
16 | müßte. Eher würde man eine Demonstration solcher Eigenschaften, | ||||||
17 | weil durch diese der Verstand als Vermögen der Begriffe und die Einbildungskraft | ||||||
18 | als Vermögen der Darstellung derselben a priori sich gestärkt | ||||||
19 | fühlen (welches mit der Präcision, die die Vernunft hineinbringt, | ||||||
20 | zusammen die Eleganz derselben genannt wird), schön nennen können: indem | ||||||
21 | hier doch wenigstens das Wohlgefallen, obgleich der Grund desselben | ||||||
22 | in Begriffen liegt, subjectiv ist, da die Vollkommenheit ein objectives | ||||||
23 | Wohlgefallen bei sich führt. | ||||||
24 | § 63. |
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25 | Von der relativen Zweckmäßigkeit der Natur zum Unterschiede |
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26 | von der innern. |
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27 | Die Erfahrung leitet unsere Urtheilskraft auf den Begriff einer objectiven | ||||||
28 | und materialen Zweckmäßigkeit, d. i. auf den Begriff eines Zwecks | ||||||
29 | der Natur nur alsdann, wenn ein Verhältniß der Ursache zur Wirkung | ||||||
30 | zu beurtheilen ist*), welches wir als gesetzlich einzusehen uns nur dadurch | ||||||
*)Weil in der reinen Mathematik nicht von der Existenz, sondern nur der Möglichkeit der Dinge, nämlich einer ihrem Begriffe correspondirenden Anschauung, mithin gar nicht von Ursache und Wirkung die Rede sein kann: so muß folglich alle daselbst angemerkte Zweckmäßigkeit bloß als formal, niemals als Naturzweck betrachtet werden. | |||||||
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