Kant: AA V, Kritik der Urtheilskraft ... , Seite 184 |
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01 | denkbare gesetzliche Einheit in der Verbindung ihres Mannigfaltigen zu | ||||||
02 | einer an sich möglichen Erfahrung enthalte. Folglich, weil die gesetzliche | ||||||
03 | Einheit in einer Verbindung, die wir zwar einer nothwendigen Absicht | ||||||
04 | (einem Bedürfniß des Verstandes) gemäß, aber zugleich doch als an sich | ||||||
05 | zufällig erkennen, als Zweckmäßigkeit der Objecte (hier der Natur) vorgestellt | ||||||
06 | wird: so muß die Urtheilskraft, die in Ansehung der Dinge unter | ||||||
07 | möglichen (noch zu entdeckenden) empirischen Gesetzen bloß reflectirend | ||||||
08 | ist, die Natur in Ansehung der letzteren nach einem Princip der | ||||||
09 | Zweckmäßigkeit für unser Erkenntnißvermögen denken, welches dann | ||||||
10 | in obigen Maximen der Urtheilskraft ausgedrückt wird. Dieser transscendentale | ||||||
11 | Begriff einer Zweckmäßigkeit der Natur ist nun weder ein | ||||||
12 | Naturbegriff, noch ein Freiheitsbegriff, weil er gar nichts dem Objecte | ||||||
13 | (der Natur) beilegt, sondern nur die einzige Art, wie wir in der Reflexion | ||||||
14 | über die Gegenstände der Natur in Absicht auf eine durchgängig zusammenhängende | ||||||
15 | Erfahrung verfahren müssen, vorstellt, folglich ein subjectives | ||||||
16 | Princip (Maxime) der Urtheilskraft; daher wir auch, gleich als | ||||||
17 | ob es ein glücklicher unsre Absicht begünstigender Zufall wäre, erfreuet | ||||||
18 | (eigentlich eines Bedürfnisses entledigt) werden, wenn wir eine solche | ||||||
19 | systematische Einheit unter bloß empirischen Gesetzen antreffen: ob wir | ||||||
20 | gleich nothwendig annehmen mußten, es sei eine solche Einheit, ohne daß | ||||||
21 | wir sie doch einzusehen und zu beweisen vermochten. | ||||||
22 | Um sich von der Richtigkeit dieser Deduction des vorliegenden Begriffs | ||||||
23 | und der Nothwendigkeit ihn als transscendentales Erkenntnißprincip | ||||||
24 | anzunehmen zu überzeugen, bedenke man nur die Größe der | ||||||
25 | Aufgabe: aus gegebenen Wahrnehmungen einer allenfalls unendliche | ||||||
26 | Mannigfaltigkeit empirischer Gesetze enthaltenden Natur eine zusammenhängende | ||||||
27 | Erfahrung zu machen, welche Aufgabe a priori in unserm | ||||||
28 | Verstande liegt. Der Verstand ist zwar a priori im Besitze allgemeiner | ||||||
29 | Gesetze der Natur, ohne welche sie gar kein Gegenstand einer Erfahrung | ||||||
30 | sein könnte: aber er bedarf doch auch überdem noch einer gewissen Ordnung | ||||||
31 | der Natur in den besonderen Regeln derselben, die ihm nur empirisch | ||||||
32 | bekannt werden können, und die in Ansehung seiner zufällig sind. | ||||||
33 | Diese Regeln, ohne welche kein Fortgang von der allgemeinen Analogie | ||||||
34 | einer möglichen Erfahrung überhaupt zur besonderen Statt finden würde, | ||||||
35 | muß er sich als Gesetze (d. i. als nothwendig) denken: weil sie sonst keine | ||||||
36 | Naturordnung ausmachen würden, ob er gleich ihre Nothwendigkeit nicht | ||||||
37 | erkennt, oder jemals einsehen könnte. Ob er also gleich in Ansehung derselben | ||||||
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