Kant: AA IV, Grundlegung zur Metaphysik der ... , Seite 457

     
           
 

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Text (Kant):

 

 

 

 
  01 zu Ende bringe, damit praktische Vernunft Ruhe und Sicherheit für äußere      
  02 Angriffe habe, die ihr den Boden, worauf sie sich anbauen will, streitig      
  03 machen könnten.      
           
  04 Der Rechtsanspruch aber selbst der gemeinen Menschenvernunft auf      
  05 Freiheit des Willens gründet sich auf das Bewußtsein und die zugestandene      
  06 Voraussetzung der Unabhängigkeit der Vernunft von bloß subjectiv      
  07 bestimmenden Ursachen, die insgesammt das ausmachen, was bloß zur      
  08 Empfindung, mithin unter die allgemeine Benennung der Sinnlichkeit gehört.      
  09 Der Mensch, der sich auf solche Weise als Intelligenz betrachtet, setzt      
  10 sich dadurch in eine andere Ordnung der Dinge und in ein Verhältniß zu      
  11 bestimmenden Gründen von ganz anderer Art, wenn er sich als Intelligenz      
  12 mit einem Willen, folglich mit Causalität, begabt denkt, als wenn er sich      
  13 wie ein Phänomen in der Sinnenwelt (welches er wirklich auch ist) wahrnimmt      
  14 und seine Causalität äußerer Bestimmung nach Naturgesetzen      
  15 unterwirft. Nun wird er bald inne, daß beides zugleich stattfinden könne,      
  16 ja sogar müsse. Denn daß ein Ding in der Erscheinung (das zur      
  17 Sinnenwelt gehörig) gewissen Gesetzen unterworfen ist, von welchen eben      
  18 dasselbe als Ding oder Wesen an sich selbst unabhängig ist, enthält      
  19 nicht den mindesten Widerspruch; daß er sich selbst aber auf diese zwiefache      
  20 Art vorstellen und denken müsse, beruht, was das erste betrifft, auf dem      
  21 Bewußtsein seiner selbst als durch Sinne afficirten Gegenstandes, was      
  22 das zweite anlangt, auf dem Bewußtsein seiner selbst als Intelligenz,      
  23 d. i. als unabhängig im Vernunftgebrauch von sinnlichen Eindrücken      
  24 (mithin als zur Verstandeswelt gehörig).      
           
  25 Daher kommt es, daß der Mensch sich eines Willens anmaßt, der      
  26 nichts auf seine Rechnung kommen läßt, was bloß zu seinen Begierden      
  27 und Neigungen gehört, und dagegen Handlungen durch sich als möglich,      
  28 ja gar als nothwendig denkt, die nur mit Hintansetzung aller Begierden      
  29 und sinnlichen Anreizungen geschehen können. Die Causalität derselben      
  30 liegt in ihm als Intelligenz und in den Gesetzen der Wirkungen und      
  31 Handlungen nach Principien einer intelligibelen Welt, von der er wohl      
  32 nichts weiter weiß, als daß darin lediglich die Vernunft und zwar reine,      
  33 von Sinnlichkeit unabhängige Vernunft das Gesetz gebe, imgleichen da er      
  34 daselbst nur als Intelligenz das eigentliche Selbst (als Mensch hingegen      
  35 nur Erscheinung seiner selbst) ist, jene Gesetze ihn unmittelbar und kategorisch      
  36 angehen, so daß, wozu Neigungen und Antriebe (mithin die ganze      
  37 Natur der Sinnenwelt) anreizen, den Gesetzen seines Wollens als Intelligenz      
           
     

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